Lösung: Personenzertifizierung: zertifizierte Fachkraft für Personenschutz

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Nicole Schmid

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TÜV AUSTRIA zertifiziert: Fachkraft für Personenschutz

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  • Alle Regionen

Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung

  • 1.

    Fachliche Aus- und Weiterbildung

  • 2.

    Erstzertifizierung

  • 3.

    Re-Zertifizierung

Akkreditierung

"TÜV AUSTRIA zertifiziert Fachkräfte für Personenschutz"

Informationen

Die Sicherheitsbranche boomt in ganz Europa. Alleine in Österreich verzeichnen Sicherheitsunternehmen mehr als eine Milliarde Euro Umsatz. Eine exklusive, fundierte, praxisbezogene und zertifizierte Personenschutzausbildung bietet eine optimale Grundlage, um in diesem High-Level-Berufsfeld erfolgreich zu sein.

Mit dem TÜV AUSTRIA Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in personenschutzspezifischen Bereichen (z.B. Waffen- und Sprengstoffkunde, Selbstverteidigung, Verhandlungstechnik, Sonderlage Geiselnahme, First Response / Erste Hilfe nach TCCC) sowie in allgemeinen Bereichen wie Rechtliche Grundlagen, Deeskalationsmaßnahmen, Kommunikation und Einsatztaktik, Attentatanalyse, Einsatztechnik, Fahrtraining, u.v.m. besitzen.

Zielgruppe

Die Fachausbildung richtet sich besonders an Personen, die schon im Sicherheitsbereich tätig sind oder beispielsweise als Bundesheer- oder Polizeiabgänger bereits analoge Tätigkeiten im behördlichen Segment des Bewachungs- und Objektschutzes ausgeführt haben und dieses erlernte Wissen nun im zivilen Segment mit einem zertifizierten Lehrgang untermauern möchten. Global jedoch an alle Personen, die sich im Sicherheitsbereich qualifizieren möchten.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:

  • Grundvoraussetzung:
    • Vollendetes 18. Lebensjahr
    • einwandfreier Leumund (Strafregister)
    • Führerschein B
    • Deutsch B2
    • Keine behördlichen Waffeneinschränkungen
    • Schriftliche Zustimmung / Haftungsausschluss über die körperliche und physische Gesundheit (ärztl. Attest)
  • der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung bei der CAMPUS Security & Training Group GmbH oder eines gleichwertigen Lehrganges
  • der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Fachkraft für Personenschutz

Die Zertifizierungsprüfung besteht aus:

  • einer schriftlichen Prüfung  bestehend aus 20 offenen Fragen
  • einer praktischen Prüfung (in der Ausbildung – Prüfungs-Modul  5 erstreckt sich über 7 Tage)
  • einem Fachgespräch bestehend aus 2 Fragen

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Fachkraft für Personenschutz , das drei Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 60 Unterrichtseinheiten bei der CAMPUS Security & Training Group GmbH oder Vergleichbares bzw. alternativ eine schriftliche Prüfung
  • Praxisnachweis einer mindesten zweijährigen fachspezifischer Praxis im Sicherheitsgewerbe (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung) oder vergleichbarer Tätigkeit mit Bezug auf die Gewerbesparte „Sicherheit“, oder alternativ ein Fachgespräch

Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.

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