Mit Sicherheit: TÜV AUSTRIA sorgt für höchstes Shopping-Vergnügen

24.07.2023

Rudolf Reisner (TÜV AUSTRIA Sachverständiger), Peter K. Schaider (Eigentümer Aufhof Center und Riveside), Günther Strobl (Vertriebsleiter Legal Compliance bei TÜV AUSTRIA) und Mario Ullram (TÜV AUSTRIA Sachverständiger) (c) APA Fotoservice / Krisztian Juhasz

Das Auhof Center im Westen von Wien mit über 150 Shops und die Riverside Shopping Mall mit mehr als 50 Geschäften im Süden der Hauptstadt vertrauen bei der Überprüfung ihrer Shoppingcenter bereits seit nunmehr zehn Jahren auf die fachliche Expertise von TÜV AUSTRIA.

Die Durchführung der Prüfung gemäß § 82b der Gewerbeordnung gibt Betreibern von Betriebsanlagen die Sicherheit, dass diese dem Genehmigungszustand entsprechend geführt werden. Zusätzlich sind die Einhaltung von Bescheidauflagen und gewerberechtliche Bestimmungen zentrales Thema.

Erfolgreiche Zusammenarbeit seit einem Jahrzehnt

„Ein weiteres Mal wurde die Betriebsanlagenüberprüfung unserer Shoppingcenter erfolgreich durchgeführt. Bereits über ein Jahrzehnt betreut uns das TÜV AUSTRIA-Team immer zu unserer vollsten Zufriedenheit und die gesamte Zusammenarbeit war zu jeder Zeit nicht nur überaus korrekt, sondern auch immer sehr harmonisch und auf Augenhöhe“, betont der Eigentümer, Kommerzialrat Peter K. Schaider und ergänzt: „Stellvertretend für das gesamte Team des Auhof Centers und des Riversides möchten wir uns nicht nur für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken, sondern auch ein großes Lob an TÜV AUSTRIA, insbesondere an die uns betreuenden Mitarbeiter, aussprechen. Wir freuen uns darauf, auch während des nächsten Jahrzehnts gemeinsam mit TÜV AUSTRIA den gewohnten allerhöchsten technischen Standard in unseren Centern aufrechtzuerhalten.“

Auf der sicheren Seite durch regelmäßige Überprüfung

Bei der Prüfung nach § 82b GewO wird ein Gewerbebetrieb dahingehend überprüft, ob dieser dem Genehmigungsbescheid und den sonstigen gewerberechtlichen Bestimmungen entspricht. Dabei wird der Fokus auf den Genehmigungszustand, Auflagen und gewerberechtliche Bestimmungen gelegt. Diese Prüfung wird im Abstand von fünf Jahren durchgeführt und stellt eine Bringschuld des Betriebes dar. TÜV AUSTRIA ist österreichweit die einzige akkreditierte Stelle für diese Prüfung.

v.l.n.r.: Die TÜV AUSTRIA Sachverständigen Mario Ullram und Rudolf Reisner mit Kommerzialrat Peter K. Schaider und Legal Compliance-Vertriebsleiter Günther Strobl
(v.l.n.r.): Die TÜV AUSTRIA Sachverständigen Mario Ullram und Rudolf Reisner mit Kommerzialrat Peter K. Schaider und TÜV AUSTRIA Legal Compliance-Vertriebsleiter Günther Strobl
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