Lösung: Veranstaltungsgesetze der Länder
Solution: Veranstaltungsgesetze der Länder
Unterstützung durch TÜV AUSTRIA beim Veranstaltungsgesetze der Länder
Akkreditierung
Unterstützung durch TÜV AUSTRIA beim Veranstaltungsgesetze der Länder
Information
Gemäß den landesrechtlichen Bestimmungen hat der Veranstalter den Veranstaltungsort (Gemeindesaal, Kino, Pistengerätgarage, Eishalle etc.) wiederkehrend überprüfen zu lassen, ob der Genehmigungsbescheid und das Veranstaltungsgesetz eingehalten werden. Als Veranstalter können beispielhaft die Gemeinde, ein Verein, die Schiliftgesellschaft, eine Freizeitparkgesellschaft gelten. Diesbezügliche Verpflichtungen enthält das Tiroler Veranstaltungsgesetz, das Kärntner Veranstaltungsgesetz, das Wiener Veranstaltungsgesetz (Wr. VG) und das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz.