Lösung: Funkanlagen und -systeme

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Funkanlagen und -systeme

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Akkreditierung

""Funkanlagen - Konformitätsbewertung durch die akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA (NOBO, TCB, CAB)"

Prüfung der Funkparameter von Sende- und Empfangsgeräten

In den meisten Bereichen unseres täglichen Lebens ist heute drahtlose Kommunikation und damit Funktechnik nicht mehr wegzudenken. Das Funkspektrum, also die Zahl verfügbarer Funkfrequenzen, stellt dabei eine natürliche Ressource dar, die sich alle Funkanlagen teilen müssen. Die effektive und effiziente Nutzung des Funkspektrums ist daher ein zentraler Bestandteil bei der Konformitätsbewertung von Funkanlagen.

Inverkehrbringung von Funkgeräten in Europa

Die Inverkehrbringung von Funkgeräten, -anlagen und -systemen ist in Europa in der EU-Richtlinie 2024/53/EU geregelt.

Für einen Großteil der Funksystemen ist der Marktzugang durch Anforderungen in harmonisierten Normen standardisiert. Bei Sonderfällen oder Abweichungen ist ein Notified Body (NOBO) für die Beurteilung der Konformität beizuziehen. Seitens des TÜV AUSTRIA prüfen wir einerseits auf Normkonformität und stehen auch als Notified Body zur Verfügung.

Funkgerätezulassung für USA und Kanada

TÜV AUSTRIA ist Telecommunication Certification Body (TCB) für FCC – Federal Communications Commission (Funkgerätezulassung für die USA) und Foreign Certification Body (FCB) für INNOVATION, SCIENCE AND ECONOMIC DEVELOPMENT CANADA (vormals INDUSTRY CANADA) (Funkgerätezulassung für Kanada)

Um Funkanlagen in den USA in Verkehr zu bringen, muss ein Zulassungsverfahren (FCC Certification) durchlaufen werden. Im Rahmen des Mutual Recognition Agreement (MRA) US-EU ist der TÜV AUSTRIA als TCB (Telecommunication Certification Body) berechtigt die Zulassung von Funkanlagen für die USA zu erteilen.

Um Funkanlagen in Kanada in Verkehr bringen zu dürfen, muss ein Zulassungsverfahren (IC Certification) durchlaufen werden. Im Rahmen des CETA Protokolls (CA-EU) ist TÜV AUSTRIA als FCB (Foreign Certification Body) berechtigt, die Zulassung von Funkanlagen für den kanadischen Markt zu erteilen

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