Lösung: Arbeitnehmerüberlassung
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Arbeitnehmerüberlassung
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Akkreditierung
Wir besitzen die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
Unser Prüfpersonal ist kompetent und nach den internationalen Regelwerken, wie EN ISO 9712 und ASNT-TC 1 A ausgebildet und zertifiziert. Unsere Prüftechniker sind mindestens in der Stufe 2 und unsere Prüfaufsichten und Ingenieure in der Stufe 3 qualifiziert.