Lösung: Revision Brandmeldeanlage
Wartung und Revision
Unterscheidung Wartung und Revision/Inspektion
- Wartungen von Brandmeldeanlagen werden vom TÜV AUSTRIA nicht durchgeführt. Denn diese Wartungen machen Fachfirmen, die für diese Anlagen zertifiziert und berechtigt sind. bzw. die Herstellerfirmen der jeweiligen Anlagen.
- Abnahmeprüfung: Bei Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Rauch und Wärmeabzugsanlagen, Druckbelüftungsanlagen und Gaslöschanlagen ist bei einer Neuerrichtung eine Abnahmeprüfung erforderlich. In früheren Zeiten wurde dies durch eine Akkreditierte Prüfstelle gefordert. Seit dem Jahr 2018 wird in den Technischen Richtlinien nur noch die „Abnehmende Stelle“ sukzessive gefordert.
(Kann auch ein Technisches Büro oder ein Ziviltechniker sein)
Revision von Brandmeldeanlagen:
Revisionsprüfungen: Sinngleich wie Abnahmeprüfung – Bei diesen Prüfungen wird ein Inspektionsbericht erstellt.








