Seit der vor 5 Jahren erschienenen Gewerberechtsnovelle konnten die Experten des TÜV AUSTRIA viel Praxiserfahrung erlangen, um Sie in jeglichen Belangen unterstützen zu können.
Jedoch ist manchen Betreibern / Geschäftsführern oftmals unklar, welche Sachverhalte genehmigt werden müssen, bzw. die Behörde in Kenntnis zu setzen ist.
Themen die erfahrungsgemäß zu unklaren Genehmigungssituationen führen können:
- Austausch von gleichartigen Maschinen, Geräten und Ausstattungen
- emissionsneutrale Änderungen
Folgende Fragen können Sie gerne mit unseren TÜV AUSTRIA Experten diskutieren:
- Ist mein Unternehmen / Betrieb rechtssicher?
- Welche Sachverhalte müssen genehmigt werden? Muss zusätzlich etwas betrachtet werden, um rechtssicher zu sein?
- Welche Sachverhalte sind anzeigefrei in meinem Unternehmen und welche müssen angezeigt werden?
- Welche Informationen muss eine Dokumentation enthalten, bei Sachverhalten die nicht zu genehmigen sind?
- Wie sind Nachweise gegenüber Behörden, Auditoren und Arbeitsinspektoren zu führen? Bsp. tami by TÜV AUSTRIA
- Wer kann bei Schadenseintritten, wie Unfällen und Bränden, unterstützen?
Zu all diesen Fragen, können Ihnen unsere erfahrenen Sachverständigen für Gewerberecht jederzeit Auskunft geben, bzw. mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Verfahrensbeschleunigung mit Nichtamtlichen Sachverständigen
Jeder Konsenswerber kann zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung gem. § 353b. (1) GewO die Hinzuziehung von Nichtamtlichen Sachverständigen bei den Behörden anregen.
Erfahren Sie gerne mehr über das unabhängige Kompetenzzentrum NASV unter www.nasv.at oder kontaktieren Sie uns unter office@nasv.at
Poster herausgegeben von der nova-Institut GmbH
Biologisch abbaubare Polymere in verschiedenen Umgebungen
Mitwirkung von TÜV AUSTRIA Belgium
Zum 3. Mal hat TÜV AUSTRIA Belgien an der Aktualisierung des Posters „Biodegradable Polymers in Various Environments“ mitgewirkt, das von der nova-Institut GmbH herausgegeben wurde und die 9 häufigsten biologisch abbaubaren Polymere und ihre 7 potenziellen End-of-Life-Umgebungen auflistet.
Podcast Viertel vor Haas #5
Chancen durch CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verändert tiefgreifend den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen – und sie eröffnet Chancen. Stefan Haas, CEO des TÜV AUSTRIA, im Gespräch.
TÜV AUSTRIA übernimmt ISARail SpA
TUV AUSTRIA steigt in den
Bereich Bahnzertifizierung ein
ISARail SpA ist seit dem Jahr 2000 als private und unabhängige Stelle für sicherheitstechnische Fragen und Konformitätsbewertungen für Eisenbahnsysteme tätig.
Italienischer Weiterbildungsexperte BRAINFORM
wurde Teil der TÜV AUSTRIA Group
Mit der Übernahme von BRAINFORM S.r.l. hat TÜV AUSTRIA Italia sein Angebot im Bereich Berufsausbildung erneut erweitert.
EU AI Act ist in Kraft
TÜV AUSTRIA präsentiert AI-Positionspapier
TÜV AUSTRIA begrüßt den EU AI Act als sinnvolles Regulierungsinstrument ausdrücklich. Es muss darauf geachtet werden, dass sogenannte Low Profile-Zertifizierungen, die ausschließlich anhand
von „Papierprüfungen“ ausgestellt werden, für Hochrisiko-KI-Anwendungen nicht geeignet erscheinen – eine Bewertung muss auch die Funktion und Performance des Systems einbeziehen.
Eine starke Marke für
belgischen Markt
Der renommierte Werkstoffspezialist METALogic geht mit 1. August in TÜV AUSTRIA Belgium über. Ein Plus für Innovation, Forschung und Entwicklung.