Lösung: Betriebsgründung und Genehmigungsverfahren

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Unterstützung durch TÜV AUSTRIA bei Betriebsgründung und Genehmigungsverfahren

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"TÜV AUSTRIA begleitet Unternehmen in Genehmigungsverfahren und unterstützt bei der Erstellung erforderlicher Unterlagen."

Begleitung bei Genehmigungsverfahren

Gemeinsam werden die notwendigen Genehmigungen für ein Projekt eruiert. Der tatsächliche Genehmigungszustand des Betriebes (§ 82b) durch Bescheid- bzw. Akteneinsicht bei den Behörden (um Doppelgenehmigungen zu vermeiden) wird abgeklärt.

TÜV AUSTRIA nimmt Kontakt mit den Behörden im Vorfeld auf und begleitet Sie während der Verfahrensdauer bei den zuständigen Behörden. Sie erhalten Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Einreichunterlagen, beispielsweise allgemeine Betriebsbeschreibungen.

Es werden Maschinenverzeichnisse und Verzeichnisse  sonstiger Anlagen erstellt. TÜV AUSTRIA berät bei der  Erstellung der erforderlichen Pläne und Unterlagen, die für eine Genehmigung seitens der Behörde erforderlich sind, wie etwa Lärmprognosen und -gutachten, verschiedene Immissionsmessungen, Nachweise bezüglich Maschinensicherheit und CE-Kennzeichnung, etc.

Sie erhalten Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Einreichunterlagen, beispielsweise allgemeine Betriebsbeschreibungen.

Leistungsumfang bei Genehmigungsverfahren

  • Eruierung der notwendigen Genehmigungen für ein Projekt
  • Abklärung des tatsächlichen Genehmigungszustandes des Betriebes
    (§ 82b) durch Bescheid- bzw. Akteneinsicht bei den Behörden, um Doppelgenehmigungen zu vermeiden
  • Kontaktaufnahme und Behördenbesuche im Vorfeld, sowie Begleitung
    während der Verfahrensdauer bei den zuständigen Behörden
  • Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Einreichunterlagen,
    beispielsweise allgemeine Betriebsbeschreibungen
  • Erstellung der Maschinenverzeichnisse und sonstiger Anlagen, sowie
    Beratung bei der Erstellung der erforderlichen Pläne und Unterlagen
  • Erstellung von Gutachten durch die Fachkräfte des TÜV AUSTRIA
    Konzerns, die für eine Genehmigung seitens der Behörde erforderlich sind, wie etwa Lärmprognosen und -gutachten, verschiedene Immissionsmessungen, Nachweise bezüglich Maschinensicherheit und CE-Kennzeichnung

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