Lösung: Prüfung im Eisenbahnwesen

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Region: Österreich

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TÜV AUSTRIA Prüfung im Eisenbahnwesen

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Akkreditierung

"TÜV AUSTRIA ist eine akkreditierte Stelle für die Prüfung nach § 19a Eisenbahngesetz (EisbG) für genehmigte Eisenbahnanlagen."

Informationen gemäß Eisenbahngesetz | § 19a EisbG

Jede genehmigte Eisenbahnanlage ist dahingehend zu überprüfen, ob sie dem Genehmigungsbescheid und den sonstigen eisenbahnrechtlichen Bestimmungen entspricht. Diese Prüfung ist im Abstand von fünf Jahren durchzuführen – ohne gesonderte Aufforderung durch die Behörde (Bringschuld des Betriebs).

Zu diesen prüfpflichtigen Eisenbahnanlagen gehören auch Anschlussbahnen, wie z. B. „Industriegleise“ oder auch Containerterminals. Solche Eisenbahnanlagen ermöglichen den Anschluss von privaten Betrieben etc. an die öffentliche Schieneninfrastruktur.

Anschlussbahnen werden hinsichtlich ihrer Betriebsführung unterschieden in

1. Anschlussbahnen mit Eigenbetrieb mittels Triebfahrzeugen oder Zweiwegefahrzeugen;
2. Anschlussbahnen mit Eigenbetrieb mittels sonstiger Verschubeinrichtungen;
3. Anschlussbahnen ohne Eigenbetrieb.

Wichtig: Begehungen durch die Behörde ersetzen nicht diese gesetzliche Prüfpflicht!

TÜV AUSTRIA ist eine akkreditierte Stelle für Prüfungen nach § 19a EisbG.

Themenschwerpunkte

  • Genehmigungszustand: Hierbei ist zu prüfen, ob die eisenbahnrechtlich genehmigten Anlagen, Einrichtungen und Gebäude noch so bestehen, wie sie genehmigt wurden (Baugenehmigungs-, Bauartgenehmigungs- und Betriebsbewilligungsbescheide)
  • Auflagen: Die Einhaltung der in eisenbahnrechtlichen Bescheiden festgeschriebenen Auflagen sind zu überprüfen
  • Eisenbahnrechtliche Bestimmungen: Der Gesetzgeber regelt eine Vielzahl an sicherheitstechnischen und umweltrelevanten Anforderungen an eine Eisenbahnanlage in Verordnungen. Die Kenntnis und Relevanz dieser Verordnung unter Berücksichtigung von Übergangsbestimmungen rücken diesen Themenschwerpunkt bei der Prüfung nach § 19a EisbG in den Vordergrund.

Vorteile

  • Rechtssicherheit für die Geschäftsführung und verantwortliche Beauftragte (z. B. Betriebs-, Produktions- und Logistikleitung, Sicherheitsfachkraft, Brandschutz- / Strahlenschutz- / Gefahrgutbeauftragte/r,…)
  • Ein wichtiger Schritt in Richtung Erfüllung aller relevanten Umweltgesetze
  • Ein wesentlicher Bestandteil einer gerichtsfesten Organisation
  • Darstellung der gesamten gewerberechtlichen Bescheid-, Gesetzes- und Genehmigungssituation Ihres Betriebes
  • Dokumentierte Gesetzeskonformität bei Haftungsfragen (Schäden oder Unfälle)
  • Unumgänglich für Zertifizierungen nach einschlägigen QM-Normen (ISO 900114001 oder EMAS)
  • Einhaltung einer gesetzlichen Prüfpflicht

Prüfungen im Eisenbahnwesen

Ob Bauteilprüfungelektromagnetische VerträglichkeitLärmmessung oder Schweißtechnik von Eisenbahnfahrzeugen. Wir begleiten Sie von der Planung bis zum Betrieb Ihrer Eisenbahnanlage.

Als akkreditiertes Prüflabor für Bahnsysteme (EN ISO/IEC 17020, 17025, 17065) bietet TÜV AUSTRIA TVFA unabhängige Prüfungen von Infrastrukturkomponenten, Fahrzeugkomponenten und Oberleitungen an. Unsere Leistungen umfassen die Prüfung von Drehgestellen, Dämpfungssystemen, Schwellen, Schienenbefestigungssystemen, Rad- und Maschinenkomponenten, Oberleitungen und deren Verbindungen und Abspannungen sowie Schienen und Schienenverbindungen.

Wir führen komplette Zulassungsprüfungen für stumpf gestoßene und aluminothermisch geschweißte Schienen (EN 14587, EN 14730), für Schienenbefestigungssysteme (EN 13481, EN 13146) und Schwellen (EN 13230, EN 16431) durch. Darüber hinaus prüfen wir alle Komponenten und Systeme, wie z. B. isolierte Schienenstöße und Schienenbefestigungssysteme, nach Kundenvorgaben.

Wir führen Ermüdungs- und Festigkeitsprüfungen von Radsätzen, Drehgestellen, Rahmen, etc. nach EN 13749, UIC 515-4, UIC 615-4 durch.

Prüfung von Eisenbahneinrichtungen:

Der Betreiber von Eisenbahnanlagen oder von Eisenbahnfahrzeugen ist verpflichtet, diese gesetzesmäßig zu betreiben. D. h. die Eisenbahnanlagen (Schienen, Weichen, Prellböcke etc.) und Eisenbahnfahrzeuge sind wiederkehrend überprüfen zu lassen.

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