Lösung: Personenzertifizierung: zertifizierte Sicherheitsfachkraft

Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte Sicherheitsfachkraft

Susanne Bieber

TÜV AUSTRIA-Platz 1 2345 Brunn am Gebirge Österreich

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TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH

TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge
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TÜV AUSTRIA zertifiziert: Sicherheitsfachkraft

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  • Alle Regionen

Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung

  • 1.

    Fachliche Aus- und Weiterbildung

  • 2.

    Erstzertifizierung

  • 3.

    Re-Zertifizierung

Akkreditierung

"TÜV AUSTRIA zertifiziert Sicherheitsfachkraft"

Informationen

Als Sicherheitsfachkraft beraten Sie die Geschäftsleitung in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit nach dem Stand der Technik und unter Einhaltung aller aktuell geltenden Bestimmungen.

Inhalte:

  • Einführung und Grundlagen: z.B. Funktion und Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte, Zusammenarbeit mit Arbeitgeber/innen, Belegschaft, anderen Präventivfachkräften, Beauftragten und Sicherheitsvertrauenspersonen
  • Rechtlicher Hintergrund: z.B. das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und seine Verordnungen
  • Grundsätze der Organisation: z.B. Gestaltung und Positionierung des betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutzes
  • Sicherheit von Arbeitssystemen: z.B. Brandund Explosionsschutz mit Experimentalvortrag
  • Ergonomie: z.B. Erfassung und Beurteilung ergonomischer Gegebenheiten in den Unternehmen
  • Schadstoffe: z.B. Gefahren beim Einsatz chemischer Stoffe, Experimentalvortrag zum Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
  • Arbeitsplatzevaluierung: z.B. Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegung von Maßnahmen in Büros und Werkstätten
  • Arbeitspsychologie: z.B. Anwendbarkeit für Sicherheitsfachkräfte, Evaluierung psychischer Belastungen
  • Kosten-Nutzen-Analyse der Arbeitssicherheit: z.B. Unfallkosten, Bilanzen
    Schnittstellen zu verwandten Sachgebieten: z.B. Qualitätsmanagement, Umweltschutz, Ladungssicherung

Zielgruppe

Personen, die gemäß ArbeitnehmenInnenschutzgesetz zu Sicherheitsfachkräften bestellt werden.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:

Die Zertifizierungsprüfung besteht aus

  • der schriftlichen Prüfung zur Gesamtausbildung in Form von Auswahlaufgaben (Single- und/oder Multiple Choice)
  • der Ausarbeitung einer praxisbezogenen Projektarbeit
  • der mündlichen Prüfung in Form von ergänzenden Fragen zum Thema ArbeitnehmerInnenschutz

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Sicherheitsfachkraft, das drei Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten/Jahr
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Sicherheitsfachkraft mit einer Präventionszeit von mind. 50 Std /Jahr (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)
  • der Nachweis eines in einem Unternehmen durchgeführten und abgeschlossenen Projektes zum Thema Prävention, Arbeitssicherheit

Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.

Termine Erstzertifizierung

  • Leonding: 26.02.2024
  • Brunn am Gebirge: 07.03.2024

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