Lösung: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Fachverarbeiter/in für Triflex-Flüssigkunststoffe
Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Fachverarbeiter/in für Triflex-Flüssigkunststoffe
TÜV AUSTRIA zertifiziert: Fachverarbeiter/in für Triflex-Flüssigkunststoffe
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Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung
- 1.
Fachliche Aus- und Weiterbildung
- 2.
Erstzertifizierung
- 3.
Re-Zertifizierung
Akkreditierung
Informationen
Als Fachverarbeiter/in für Triflex-Flüssigkunststoffe beherrschen Sie die speziellen Anwendungen und Systeme um anforderungsgerechte Lösungen für das Abdichten von komplexen Dachlandschaften, Balkonen und Parkdecks durchzuführen.
Inhalte:
- ÖNORM B 3691, ÖNORM B 3692 und der einschlägigen Regelwerke
- Abdichtung und Beschichtung von Dächern und Bauwerken, Balkonen, Terrassen und Laubengängen, Parkhäuser und Garagen sowie in den Bereichen der erneuerbaren Energie und Agrar
- Arbeitssicherheit
- Werkstoffkunde
Zielgruppe
Personen, die ihre Kenntnisse im Bereich der Abdichtung und Beschichtung erweitern und vertiefen möchten.
Erstzertifizierung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:
- der Nachweis der abgeschlossenen Grundausbildungen Modul 1 Abdichtungen und Modul 2 Beschichtungen der Triflex-Akademie
- der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung für Fachverarbeiter/in für flüssig aufzubringende Abdichtungen und Beschichtungen der Triflex-Akademie
- der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Triflex Fachverarbeiter/in für flüssig aufzubringende Abdichtungen und Beschichtungen
Die Zertifizierungsprüfung besteht aus
- der praktischen Prüfung
- der schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)
Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Fachverarbeiter/in für Triflex-Flüssigkunststoffe, das zwei Jahre gültig ist.
Re-Zertifizierung
Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- der Nachweis eines mindestens ½-tägigen Auffrischungskurses der Triflex-Akademie
- der Nachweis einer einschlägigen Tätigkeit innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates Fachverarbeiter/in für Triflex-Flüssigkunststoffe (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)
Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.