Lösung: Lösungsmittelbilanz VOC-Anlagen Verordnung
Solution: Lösungsmittelbilanz VOC-Anlagen Verordnung
VOC-Anlagen-Verordnung (VAV): Erstellen der Lösungsmittelbilanz
VOC Anlagenverordnung
Die VOC-Anlagen-Verordnung (VAV), BGBl. II Nr. 301/2002 idgF. enthält Emissionsgrenzwerte, Überwachungspflichten, Meldepflichten etc. für eine Reihe von Branchen und Tätigkeiten, bei denen Lösungsmittel verwendet werden. Sie dient der österreichischen Umsetzung der VOC-Richtlinie und trat für Neuanlagen bereits mit 1. September 2002 in Kraft, für bestehende Anlagen waren Übergangsfristen vorgesehen.
Welche Betriebe müssen eine Lösungsmittelbilanz erstellen lassen
Anlagen mit einem Lösungsmittelverbrauch bis 500 kg pro Jahr (reine Lösungsmittel und Lösungsmittel als Bestandteil von Farben, Lacken, Klebern etc.) werden von der Verordnung nicht erfasst, ausgenommen jedoch Anlagen zur chemischen Reinigung, die unabhängig vom Lösungsmittelverbrauch jedenfalls der Verordnung unterliegen.
Die Experten vom TÜV AUSTRIA helfen Ihnen, geführte und diffuse Emissionen zu messen und Ihre jährliche Lösungsmittelbilanz zu erstellen.