Lösung: Erstprüfung EN 1090

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Erstprüfung - EN 1090

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EN 1090 FAQ

Der rechtlicher Hintergrund – Bauproduktenverordnung, LE, CE-Kennzeichnung

Was regelt die Bauproduktenverordnung (BPV)?

Die Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 regelt den freien Warenverkehr von harmonisierten Bauprodukten in Europa. Das sind solche Bauprodukte, für die entweder harmonisierte Euronormen (z. B. EN 1090-1) oder euro-päische Zulassungen (ETA, z. B. für Ankerschrauben) existieren. Diese Bauprodukte dürfen nur mit CE-Zeichen in Verkehr gebracht werden.

Was ist ein Bauprodukt?

„Der Ausdruck Bauprodukt bezeichnet jedes Produkt oder jeden Bausatz, das beziehungsweise der hergestellt und in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, und dessen Leistung sich auf die Leistung des Bauwerks im Hinblick auf die Grundanforderungen an Bauwerke auswirkt“ (BPV Art. 2 Z. 1).

Was sind die Grundanforderungen an Bauwerke?

Der BPV legt im Anhang 1 sieben Grundanforderungen fest. Für EN 1090-Bauteile ist die 1. Grundanforderung „Mechanische Festigkeit und Standsicherheit“ maßgeblich.

Was ist ein Bausatz?

„Der Ausdruck Bausatz bezeichnet ein Bauprodukt, das von einem einzigen Hersteller als Satz von mindestens zwei getrennten Komponenten, die zusammengefügt werden müssen, um ins Bauwerk eingefügt zu werden, in Verkehr gebracht wird“ (BPV Art. 2 Z. 2).

Das ist im Stahlbau der Normalfall. Zahlreiche tragende Bauteile wie Stützen, Träger, Riegel, Pfetten, Verbände, Schrauben etc. werden auf der Baustelle zu einem Bauwerk/Tragwerk, sprich Stahlhalle, Carport, Geländer etc. zusammengefügt.

EN 1090-Bauprodukte können demnach entweder Einzelbauteile (Stützen, Träger, etc.), Bausätze (bestehend aus zahlreichen tragenden Bauteilen) oder vormontierte Baugruppen (z. B. Schweißbaugruppen) sein, die im Herstellerwerk hergestellt werden und dann mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden.

Wozu dient die Leistungserklärung (LE)?

Die LE ist eine Forderung der Bauproduktenverordnung und dient der Offenlegung der vom Hersteller deklarierten und damit zugesicherten Leistungen (Bauteileigenschaften wie Ausführungsklasse EXC, Toleranzen, Werkstoffe, Tragfähigkeit, Korrosionsschutz, etc.) in Bezug auf die wesentlichen Merkmale.

Für welche wesentlichen Merkmale müssen Leistungen deklariert werden?

Die wesentlichen Merkmale für welche Leistungen (ggf. NPD) deklariert werden müssen, sind in der EN 1090-1 Tabelle ZA.1 festgelegt: Toleranzen für Maße und Form, Schweißeignung/Bruchzähigkeit, Tragfähigkeit, Ermüdungsfestigkeit, Feuerwiderstand, Brandverhalten, Freisetzung von Cadmium/radioaktiver Strahlung und Dauer­haftigkeit (Korrosionsschutz).

Welche Verantwortung ist mit der LE verbunden?

Mit der Abgabe der Leistungserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Übereinstimmung der tragenden Bauteile mit den erklärten Leistungen. Um die deklarierten Leistungen sicherzustellen, muss der Hersteller die werkseigene Produktionskontrolle anwenden.

Wie lange ist die LE aufzubewahren?

10 Jahre ab Inverkehrbringen.

Wozu dient das CE-Zeichen?

Mit dem CE-Zeichen bestätigt der Hersteller gegenüber Auftraggeber, Händler, Behörden, Marktaufsicht etc. die Übereinstimmung der Bauteile mit den erklärten Leistungen. Das CE-Zeichen ist gleichzeitig der Reisepass für den freien Warenverkehr in alle EU- und EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie in die Schweiz.

Kann für eine Stahlhalle eine LE und eine CE-Kennzeichnung ausgestellt werden?

Nein, eine LE und CE-Kennzeichnung kann nur für einzelne Bauteile (z. B. Stützen, Träger) oder für Bausätze (Satz aus tragenden Bauteilen die auf der Baustelle zusammengebaut werden) oder für vormontierte Baugruppen erfolgen, die in einem Herstellerwerk produziert und mit CE-Zeichen in Verkehr gebracht werden.

Wo bringt man das CE-Zeichen an?

Die CE-Kennzeichnung erfolgt am Bauteil selbst, einem daran befestigten Etikett, auf der Verpackung oder auf Begleitpapieren.

Wann bringt man das CE-Zeichen an?

Die CE-Kennzeichnung muss vor Inverkehrbringung erfolgen, d.h. spätestens mit Auslieferung der ersten Bauteile.

Wer ist für die Ausstellung der LE und für die CE-Kennzeichnung verantwortlich?

Für beides ist der Hersteller verantwortlich (BPV Art. 11).

Welche Vorschriften gelten für die Montage der Bauteile auf der Baustelle?

Für die Montage von CE-gekennzeichneten Bauteilen gelten nationale Bauvorschriften, in Österreich also die jeweiligen Landesbauvorschriften / die OIB-Richtlinie 1 / Eurocode und in Folge die EN 1090-2/3. Die Ausführungsnormen EN 1090-2/3 repräsentieren einmal den Stand der Technik und ergeben sich zwangsläufig aus der Anwendung des Eurocodes. Die Bauproduktenverordnung und die EN 1090-1 sind auf der Baustelle irrelevant, weil die Bauteile bereits in Verkehr gebracht sind.
Für den Sonderfall dass tragende Bauteile statt in der Werkstatt direkt auf der Baustelle gefertigt werden, sind sie laut BPV Art. 5 b) von der CE-Kennzeichnung ausgenommen. Sie unterliegen aber nationalen Bauvorschriften und damit wieder den Ausführungsnormen EN 1090-2/3.

Die EN 1090 Normenfamilie

ÖNORM EN 1090-1:2012 (Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile; harmonisierte Norm, regelt die Erstprüfung, die WPK, die CE-Kennzeichnung etc.).
ÖNORM EN 1090-2:2012 (Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken)
ÖNORM EN 1090-3:2008 (Technische Regeln für die Ausführung von Aluminiumtragwerken)
ÖNORM EN 1090-4:2015_Entwurf (Technische Anforderungen an kaltgeformte Bauelemente aus Stahl und tragende Bauteile für Dach-, Decken-, Boden- und Wandanwendungen)
ÖNORM EN 1090-5: 2014_ Entwurf (Technische Anforderungen an tragende, dünnwandige, kaltgeformte Bauelemente und Bauteile für Dach-, Decken-, Boden- und Wandanwendungen aus Aluminium).
Welche Bauteile fallen in die EN 1090-1

Welche Bauteile fallen in die EN 1090-1?

Stahl- oder Aluminiumbauteile fallen in die EN 1090-1, sind also CE-kennzeichnungspflichtig, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

sie haben tragende Funktion in Bezug auf das Bauwerk,
sie sind permanent in Bauwerke des Hoch- oder Tiefbaus eingebaut,
sie sind nicht durch eigene harmonisierte Produktnormen oder ETA abgedeckt,
sie sind in Verkehr gebracht.

Die Ausführungsklassen EXC1 – EXC4

Tragwerke und Bauteile werden abhängig vom Gefährdungspotenzial im Versagensfall, abhängig von der Beanspruchungsart (statisch oder dynamisch) und der Komplexität der Herstellung in vier Ausführungs­klassen (EXC = Execution Class) eingeteilt. Die Regeln für die Festlegung sind im Anhang des Eurocode 3 (EN 1993-1-1) übernommen worden, weil die Festlegung in engem Zusammenhang mit der Bemessung steht.

Die Ausführungsklassen EXC1 (einfach) bis EXC4 (komplex) legen den Planungs-, Herstell-, Prüf- und Dokumentationsaufwand fest und beeinflussen somit wesentlich die Herstellungskosten. Es können innerhalb eines Bauwerkes unterschiedliche Ausführungsklassen angewandt werden, z.B. Haupttragwerk oder wichtige Schweißnähte EXC3, sonstige Bauteile EXC2.

Die grobe Zuordnung zu den Ausführungsklassen

EXC1: Bauwerke vorzugsweise im privaten Bereich, wenig Personenverkehr
EXC2: gewöhnlicher Stahlbau, Hochbau bis 15 Geschoße!
EXC3: Brückenbau, Hochhäuser, Stadien
EXC4: Großbauwerke mit extremen Schadensfolgen im Versagensfall

Gibt es eine Hilfestellung zur Bestimmung der Ausführungsklassen?

Um einheitliche Festlegungen zu erreichen, wurde in Österreich die Regel ONR 21090:2013 geschaffen. Sie gibt Hilfestellung bei der Festlegung der EXC in Österreich.

Wer legt die Ausführungsklasse fest?

Die Festlegung der Ausführungsklasse erfolgt durch den Tragwerksplaner und ggf. durch Behördenvorgabe.

Die Anforderungen der EN 1090-1 im Überblick

Herstellerzertifizierung und Überwachung durch die notifizierte Stelle TÜV AUSTRIA

Anforderungen: EXC2/3/4 EXC1
WPK-Verantwortlicher der die Umsetzung der WPK sicherstellt JA JA
Geprüfte Schweißer JA JA
Schweißaufsicht JA NEIN,
ein Verantwortlicher muss aber eine „gute Arbeitsqualität“ sicherstellen
Erstprüfung bei neuen Produkten (Produkttypen) oder Herstellungsverfahren JA JA, einfach
Werkseigene Produktionskontrolle für die Prozesse Schweißen (einschließlich ISO 3834),
Schraubverbindungen,
Korrosionsschutz (Feuerverzinken, Beschichten) und ggf. Bemessen
JA JA, einfach
Werkstoffzeugnisse und Materialrückverfolgung JA Werkstoffzeugnisse JA,
aber keine Rückverfolgbarkeit
Qualifizierte Schweißanweisungen(WPS) JA NEIN
100% Sichtprüfung der Schweißnähte JA JA
Zerstörungsfreie Prüfungen JA NEIN
Herstellerdokumentation und Prüfaufzeichnungen JA JA, einfach
Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung JA JA
Herstellerzertifizierung und Überwachung durch eine notifizierte Stelle JA JA

Herstellerzertifizierung und kontinuierliche Überwachung

Bei der Herstellerzertifizierung werden die betrieblichen und personellen Voraussetzungen und vor allem die Eigenüberwachung, die werkseigene Produktionskontrolle von einer notifizierten Stelle erstmalig bewertet (Erstinspektion). Die kontinuierliche Überwachung zur Beurteilung und Anerkennung der WPK erfolgt in Jahresabständen von 1-2-3-3… für EXC1/2 bzw. 1-1-2-3-3…für EXC3/4.

Unterliegen auch Lieferanten der EN 1090-1?

Halbzeuglieferanten benötigen keine Zertifizierung. Sie müssen aber die Bestellanforderungen betreffend der Konstruktionsmaterialien qualitätsgesichert erfüllen. Dabei ist wichtig, dass alle Halbzeuge gekennzeichnet (Etikett, Anhänger, Beschriftung) angeliefert werden und die Werkstoffzeugnisse der harmonisierten Halbzeugnormen (EN 10025, EN 10210, EN 10219, EN 10088-4, EN 10088-5 etc.) das CE-Zeichen aufweisen.

Unterliegen auch Unterauftragnehmer der EN 1090-1?

Alle Unterauftragnehmer die Bearbeitungsschritte ausführen (thermisches Schneiden, Umformen, Schweißen, Verzinken, Beschichten) müssen dazu befähigt sein. Unterauftragnehmer müssen die Anforderungen der Ausführungsnormen EN 1090-2/3 einhalten und unterliegen der WPK des Herstellers. Eine EN 1090-Zertifizierung ist nicht vorgesehen, weil Unterauftragnehmer die Bauteile nicht selbst in Verkehr bringen. Bei Untervergabe von Schweißarbeiten ist es jedoch für die WPK vorteilhaft, wenn Unterauftragnehmer auch EN 1090-1 zertifiziert sind.

Was ist bei Untervergabe zu beachten?

Der Hersteller/Inverkehrbringer (derjenige der die CE-Kennzeichnung anbringt) muss die Eignung seiner Unterlieferanten erstmalig bewerten und die Einhaltung der EN 1090-Anforderungen im Zuge seiner WPK überwachen (z. B. Wareneingangsprüfung, Dokumentationsprüfung). Der Hersteller muss den Unterauftrag eindeutig spezifizieren und alle Anforderungen mitteilen (z. B. vollständige Angabe der Beschichtungsspezifikation). Die Gesamtverantwortung für die Qualität von Untervergaben verbleibt immer beim vergebenden Betrieb.

Was müssen der Einkauf und die WE-Prüfung bei Konstruktionsmaterialien beachten?

Halbzeuge müssen das CE-Zeichen aufweisen, sofern dafür harmonisierte Euronormen existieren. Das betrifft z. B. EN 10025 (Bleche und Profile aus unlegierten Baustählen), EN 10210 (warmgefertigte Hohlprofile), EN 10219 (kaltgefertigte, geschweißte Hohlprofile), EN 10088-4 (Blech, Band aus korrosionsbeständigen Stählen für das Bauwesen), EN 10088-5 (Stäbe, Profile aus korrosionsbeständigen Stählen für das Bauwesen), EN 15048-1 (nicht vorgespannte Schraubengarnituren, SB-Schrauben), EN 14399 (HV-Schrauben), EN 13479 (Schweißzusätze) und Ankerschrauben/Klebeanker (CE-Zeichen auf Basis einer ETA-Zulassung).

Welche Werkstoffnormen kommen in EXC1 hauptsächlich zum Einsatz?

In der Regel sind es Halbzeuge aus unlegiertem Baustahl S235JR gemäß folgenden harmonisierten Normen (mit CE-Zeichen am Zeugnis): Profile, Bleche, Flachstahl gemäß EN 10025-2 und Formrohre kaltgefertigt/ geschweißt gemäß EN 10219 oder warmgefertigt gemäß EN 10210.

Drei wichtige Positionen für das Funktionieren der WPK

Der Verantwortliche für die WPK ist für die ordnungsgemäße Umsetzung der WPK zuständig. Er muss die Normforderungen kennen, die Aufgaben innerhalb der WPK zuteilen und sich um die Qualifikation der Mitarbeiter kümmern. Er führt selbst Kontrollen und Prüfungen durch oder überblickt deren Durchführung und ist bei Entscheidungen über fehlerhafte Teile involviert. In der Regel unterzeichnet der WPK-Verantwortliche im Auftrag der Geschäftsleitung auch die Leistungserklärungen.

Die Schweißaufsichtsperson überwacht die schweißtechnische Fertigung, erstellt die Schweißanweisungen und verantwortet die Verfahrensprüfungen. Im Einzelnen sind seine Aufgaben in der EN ISO 14731 festgelegt. Sofern Betriebe sich einer externen Schweißaufsicht bedienen, ist eine vertragliche Regelung erforderlich und die externe Schweißaufsicht muss Arbeitsaufzeichnungen führen.

Die Schweißer: Es dürfen ausschließlich geprüfte Schweißer/Bediener innerhalb ihres Geltungsbereiches eingesetzt werden. Schweißern müssen vollständige Zeichnungen mit allen schweißtechnischen Einzelheiten und Schweißanweisungen zur Verfügung stehen. Sofern Schweißer im Rahmen der Eigenprüfung Sichtprüfungen an Schweißnähten machen, müssen sie dafür zumindest intern geschult sein (Sichtprüfung nach EN ISO 17637, Bewertung von Schweißnahtunregelmäßigkeiten nach EN ISO 5817) und regelmäßig weitergebildet werden.

Alle Positionen, WPK-Verantwortlicher, SAP und Schweißer können auch in Personalunion ausgeübt werden, z. B. im Einmannbetrieb.

Die Erstprüfung und die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)

Wozu dient die Erstprüfung?

Für jeden Produkttyp muss der Hersteller an einem Prototyp erstmalig nachweisen, dass er über geeignete Fertigungseinrichtungen und Herstellungsprozesse verfügt, um die Normforderungen einzuhalten und die deklarierten Bauteileigenschaften zu erreichen. Die Erstprüfung wird erforderlich bei Einführung eines neuen Produkttyps (neue Konstruktionsmaterialien oder geänderte Fertigungsverfahren welche sich auf die wesentlichen Merkmale auswirken) oder bei der Umstellung der Produktion auf eine höhere EXC.

Was ist die werkseigene Produktionskontrolle (WPK)?

Die WPK ist die Eigenüberwachung der tragenden Bauteile durch den Hersteller. Die WPK muss die Prozesse Schweißen, Schraubverbindungen und Korrosionsschutz abdecken. Sofern der Hersteller auch die Statik mitverantwortet, unterliegt auch der Bemessungsprozess der WPK.

Mittels schriftlichem Überwachungs- und Prüfplans ist die WPK umzusetzen und die Ergebnisse der Prüfungen sind rückverfolgbar aufzuzeichnen. Die Grundzüge der WPK sind in der EN 1090-1, Kapitel 6.3 geregelt. Wie und in welcher Häufigkeit zu prüfen ist, regelt die EN 1090-1 in Tabelle 2 „Häufigkeit der Produktüberprüfungen innerhalb der werkseigenen Produktionskontrolle“.

Wozu dient die WPK?

Die WPK muss sicherzustellen dass die in Verkehr gebrachten Bauteile die deklarierten Leistungen (Bauteileigenschaften) auch tatsächlich aufweisen.

Die Checkliste „EN 1090 – Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)“ enthält dazu wichtige Prüfpunkte. Die Checkliste erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität.

Was fordert die WPK neben den laufenden Produktionskontrollen noch?

Regelung der Verantwortlichkeiten von Personal das qualitätsrelevante Tätigkeit ausübt.
Personal muss ausreichend qualifiziert und regelmäßig weitergebildet werden.
Qualitätsrelevante Fertigungs- und Prüfeinrichtungen müssen regelmäßig überprüft und instand gehalten werden.
Die Vorgangsweise bei Auftreten von nichtkonformen Produkten (Fehler, Abweichungen) muss festgelegt sein.

Download: TÜV AUSTRIA Zertifizierungsprogramm “Herstellerzulassung”

"Tragende Stahlbaukonstruktionen bzw. Aluminiumbaukonstruktionen, TÜV AUSTRIA-zertifiziert nach EN 1090."

Download: TÜV AUSTRIA Zertifizierungsprogramm “Herstellerzulassung”

Für jeden Produkttyp muss der Hersteller an einem Prototyp erstmalig nachweisen, dass er über geeignete Fertigungseinrichtungen und Herstellungsprozesse verfügt, um die Normforderungen einzuhalten und die deklarierten Bauteileigenschaften zu erreichen.

Die Erstprüfung wird erforderlich bei Einführung eines neuen Produkttyps (neue Konstruktionsmaterialien oder geänderte Fertigungsverfahren welche sich auf die wesentlichen Merkmale auswirken) oder bei der Umstellung der Produktion auf eine höhere EXC.

EN 1090 – TÜV AUSTRIA-zertifiziert: Ihr Wettbewerbsvorteil!

Seit 1.7.2014 dürfen in Europa nur mehr tragende Stahlbaukonstruktionen bzw. Aluminiumbaukonstruktionen auf den Markt gebracht werden, die der Normenreihe EN 1090 entsprechen und die CE-gekennzeichnet sind.

Vor der CE-Kennzeichnung unterliegen diese Bauteile der Eigenüberwachung durch den Hersteller (werkseigene Produktionskontrolle), der abschließend über die zugesicherten Bauteileigenschaften eine Leistungserklärung ausstellen muss.

Nur zertifizierte Hersteller CE-kennzeichnen!

Für die Herstellerzertifizierung und die regelmäßigen Überwachungen ist die Umsetzung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) die zentrale Forderung. Die EN ISO 3834Qualitätsanforderungen für das Schmelz-schweißen von metallischen Werkstoffen – muss dabei ein integraler Bestandteil der WPK sein.

Download: TÜV AUSTRIA Zertifizierungsprogramm “Herstellerzulassung”

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