Lösung: Befugte Betriebe | ÖNORM F 1053

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Ing. Günter Rozumilowski

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Betriebs-Zertifizierung nach ÖNORM F 1053

"„Befugte Betriebe“ gemäß ÖNORM F 1053 sind für die Prüfung, Instandhaltung und Instandsetzung von tragbaren Feuerlöschern zuständig und werden durch TÜV AUSTRIA als anerkannte Zertifizierungsstelle zertifiziert."

Informationen

„Befugte Betriebe“ gemäß ÖNORM F 1053 sind für die Prüfung, Instandhaltung und Instandsetzung von tragbaren Feuerlöschern zuständig und werden durch eine anerkannte Betriebs-Zertifizierungsstelle zertifiziert.

Betreibt der befugte Betrieb zusätzlich eine Füllstelle für die Wiederbefüllung und das Unterdrucksetzen von Druckgaspatronen und unter Druck stehenden tragbaren Feuerlöschern, wird auch jene von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle zertifiziert.

TÜV AUSTRIA ist durch den Bundesministerium für Wirtschaft akkreditiert und erfüllt derzeit als einzige österreichische Zertifizierungsstelle der Brandschutzbranche auch die Anforderung einer Betriebs-Zertifizierungsstelle (gem. Punkt 3.11.2 der ÖNORM F 1053).

Zertifizierungsablauf

  • Begutachtung des Betriebes durch qualifizierte TÜV AUSTRIA-Sachverständige (Auditor/innen)
  • Falls beim Zertifizierungsaudit Nichtkonformitäten gefunden werden, ist deren positive Erledigung vor Ausstellung eines Zertifikates nachzuweisen
  • Erstellung der Begutachtungsdokumentation durch qualifizierte TÜV AUSTRIA-Sachverständige
  • Positivenfalls Ausstellung des TÜV AUSTRIA-Zertifikates mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren
  • Optional: Verlautbarung des Unternehmens als befugter Betrieb im öffentlichen TÜV AUSTRIA-Verzeichnis auf der Website
  • Optional: Recht zur Führung des TÜV-AUSTRIA Zertifizierungslogo nach den Vorgaben der Zertifizierungsstelle

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