5 Schritte für Ihren rechtssicheren Standort

09.12.2022

Wie gehe ich richtig vor, um meine neue Betriebsanlage rechtssicher zu machen:

Sie haben ein erfolgreiches Unternehmen und Ihr Betrieb platzt aus allen Nähten, die Produktion, Montage und die Lager müssen aufgrund vermehrter Auftragseingänge erweitert werden. Sie denken an den Ankauf oder an die Anmietung einer Immobilie (neue Betriebsanlage) nach bzw. sind gerade dabei.

Was versteht man unter Rechtssicherheit?

  • Einhaltung aller relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen
  • Rechtssicher gegenüber Nachbarschaftsbeschwerden aufgrund von Lärm durch Maschinen oder An- Ablieferungen, Geruchsbelästigungen, etc.
  • Rechtssicher bei Personen- oder Sachschäden gegenüber den Behörden (zum Beispiel Gewerbehörde und Arbeitsinspektorat) und Versicherungen.
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    Folgende 5 Schritte, um Ihren zukünftigen Standort rechtssicher zu machen

    • Abklärung mit dem Vorbesitzer (Eigentümer) oder Vermieter welche Bescheide (Bau-, Wasser-, Gewerberecht, etc.) für die Betriebsanlage relevant sind. Sollten diese Bescheide nicht aufliegen, wird eine Akteneinsicht bei den entsprechenden Behörden empfohlen!
    • Auf Grundlage der vorgelegten Bescheide und Projektunterlagen wird von unseren Sachverständigen die Genehmigungssituation (Rechtslage) evaluiert.
    • Auf Basis der Genehmigungssituation können Ihre geplanten bzw. vorgenommenen Änderungen bewertet werden, ob gegebenenfalls eine zusätzliche Genehmigung erforderlich ist, ob eine Anzeige oder ob nur die Erstellung eines internen Nachweisdokuments (bei emissionsneutralen Änderungen) ausreichend ist.
    • Bei Bedarf können wir Sie auch bei der Erstellung der Einreichunterlagen bzw. dem kompletten Prozess der Genehmigung bei den entsprechenden Behörden unterstützen.
      • Verfahrensbeschleunigung mit Nichtamtlichen Sachverständigen

      Um gerüstet für die Zukunft auf Ihrem neuen Standort zu sein und unliebsamen Überraschungen vorzubeugen informieren wir Sie gerne!

      Verfahrensbeschleunigung mit Nichtamtlichen Sachverständigen

      Jeder Konsenswerber kann zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung gem.  § 353b. (1) GewO die Hinzuziehung von Nichtamtlichen Sachverständigen bei den Behörden anregen.

      Erfahren Sie gerne mehr über das unabhängige Kompetenzzentrum NASV unter www.nasv.at oder kontaktieren Sie uns unter office@nasv.at

      Messtechnik

      Eigenspannungsanalyse in mechanischen Komponenten
      Mit modernster Messtechnik

      SINT Technology, ein Unternehmen der TÜV AUSTRIA Group, führt Überprüfungen des Eigenspannungsniveaus in mechanischen Komponenten mit modernster Messtechnik durch.

      Robert Terp vom TÜV AUSTRIA - Experte in Sachen Sicherheit auf Spielplätzen | Foto (c) TÜV AUSTRIA

      Spielplatzsicherheit

      Leitfaden „Spielen, aber SICHER!“
      TÜV AUSTRIA unterstützt bei Spielplatz-Praxisseminaren

      Das Praxisseminar „Spielen, aber SICHER!“ klärt über die richtige Wartung und Instandhaltung von Spielplätzen und Schulhöfen auf. Mit Herrn Robert Terp vom TÜV AUSTRIA steht der NÖ Familienland GmbH nun schon seit vielen Jahren ein Experte in Sachen Sicherheit auf Spielplätzen für dieses Praxisseminar als Vortragender zur Seite.
      Quelle: gutentag.news | Guten Tag Österreich

      Expertentag

      CSR & Nachhaltigkeit aus allen Blickwinkeln
      Geballte Vielfalt beim TÜV AUSTRIA Expertentag im Mai!

      TÜV AUSTRIA Hellas: Gold- und Silberauszeichnung bei den Green Brand Awards 2024 für sein Nachhaltigkeitsengagement

      Nachhaltigkeit

      TÜV AUSTRIA Hellas bei den Green Brand Awards 2024 prämiert:
      Gold- und Silberauszeichnung für Nachhaltigkeitsengagement

      Photovoltaik

      Lehrgang schafft neue Fachkräfte
      So wird Zukunft gestaltet: PV-Lehrgang der TÜV AUSTRIA Akademie und dem Bundesverband Photovoltaic Austria überarbeitet

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      FAQ

      Neue ISO-Anforderung:
      Klimawandel wird in alle Managementsystemstandards aufgenommen

      Am 22. Februar 2024 veröffentlichten IAF und die Internationale Organisation für Normung (ISO) ein gemeinsames Kommuniqué, um die Veröffentlichung von Klimaschutzänderungen zu neuen und bestehenden ISO-Managementsystemnormen zur Unterstützung der ISO-London-Erklärung hervorzuheben. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Organisation neben allen anderen Themen auch Fragen des Klimawandels im Kontext der Wirksamkeit des Managementsystems berücksichtigt. TÜV AUSTRIA hat die FAQ rund um die Neuerung für Sie zusammengefasst.

      Robert Terp vom TÜV AUSTRIA - Experte in Sachen Sicherheit auf Spielplätzen | Foto (c) TÜV AUSTRIA
      TÜV AUSTRIA Hellas: Gold- und Silberauszeichnung bei den Green Brand Awards 2024 für sein Nachhaltigkeitsengagement
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