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Lösung: Verifizierungen gemäß EU-ETS 1 und EU-ETS 2

Solution: Verifizierungen gemäß EU-ETS 1 und EU-ETS 2

DI. Dr. Walter Koch

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"Die Verifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA GMBH führt Verifizierungen gemäß EU-ETS durch (Emissionszertifikategesetz, EZG)"

Verifizierungen gemäß EU-ETS (Emissionszertifikategesetz, EZG)

Die Verifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA GMBH führt Verifizierungen gemäß EU-ETS insbesondere unter Berücksichtigung der nationalen Umsetzung für Österreich (Emissionszertifikategesetz, EZG) unter Anwendung der Regelwerke EN ISO/IEC 17029:2019 und EN ISO 14065:2020 durch.

Die Durchführung der Verifizierung kann nicht nur in Österreich, sondern auch im gesamten EU-Raum, angeboten werden.

Zu diesem Zweck hat die EU Vorgaben über den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten beschlossen, die in Österreich mittels EZG, dem Emissionszertifikategesetz, seit 2004 in nationales Recht umgesetzt wurden. Im Rahmen der Umsetzung wurden nationale Allokationspläne mit Vorschlägen für die Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in den einzelnen Bereichen erstellt und der Kommission übermittelt.

Die österreichische Industrie muss die im EZG festgelegten Pflichten mittels jährlicher Emissionsmeldung sowie Rückgabe von Emissionszertifikaten umsetzen. Hochqualifizierte Mitarbeiter des TÜV AUSTRIA stehen als unabhängige Prüfeinrichtung den Betrieben zur Verfügung.

Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten innerhalb der Europäischen Union

EU-ETS 2

Im Zuge der Revision der ETS-Richtlinie im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets hat die Europäische Union im Jahr 2023 ein zusätzliches Emissionshandelssystem eingeführt: EU-ETS 2. Dieses System ergänzt das bestehende EU-ETS 1, operiert jedoch unabhängig davon. Es erfasst CO₂-Emissionen, die durch die Inverkehrbringung von Brennstoffen durch sogenannte „beaufsichtigte Unternehmen“ entstehen – in der Regel handelt es sich dabei um Lieferanten von Brenn- und Kraftstoffen an Endverbraucher.

EU-ETS 2 adressiert Emissionen aus der Verbrennung dieser Brennstoffe in den Sektoren Gebäude, Straßenverkehr sowie in weiteren Bereichen wie der gewerblichen Produktion und der industriellen Wärme- und Stromerzeugung.

Das nationale Recht klassifiziert die beaufsichtigten Unternehmen als Handelsteilnehmer. Diese können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein, die Brennstoffe in den steuerlich freien Verkehr überführen.

Die Einführung des Systems erfolgt ab 2025 in zwei Phasen:

  1. Implementierungsphase (2025–2026):
    Während dieser Phase gelten umfassende Monitoring- und Berichtspflichten für alle Handelsteilnehmer. Ziel ist die Etablierung eines belastbaren Datenfundaments für die spätere Bepreisung.
  2. Bepreisungsphase (ab 2027):
    Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Zuteilung der Emissionszertifikate ausschließlich über Auktionen im Rahmen eines Cap-and-Trade-Systems.

Ab dem 1. Jänner 2025 dürfen nur noch jene Unternehmen Brennstoffe in den steuerlich freien Verkehr bringen, die über eine Genehmigung gemäß § 37 Emissionszertifikategesetz 2011 (EZG 2011) verfügen. Der Antrag auf Genehmigung ist spätestens vier Monate vor Tätigkeitsbeginn, also bis zum 30. August 2024, einzureichen.

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