Lösung: Sicherheitsfachkraft (SFK)

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Medizintechnik / Krankenhaustechnik - TÜV AUSTRIA Group

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Zielgruppe

Jeder Arbeitgeber in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Für andere Branchen stehen Ihnen die Kolleg/innen des Sicherheitstechnischen Zentrums (STZ) gerne zur Verfügung.

Gesetzliche und normative Grundlagen

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ASchG + Verordnungen

"Fehlen Zeit- / Personalressourcen im Arbeitnehmer*nnenschutz? TÜV AUSTRIA Sicherheitsfachkräfte betreuen Krankenhäuser, Rehazentren, Rettungs- und Sanitätsdienste."

Leistungen der TÜV AUSTRIA Sicherheitfachkräfte (SFK)

Fehlen Zeit- oder Personalressourcen? Die hochqualifizierten und erfahrenen TÜV AUSTRIA Sicherheitsfachkräfte betreuen eine große Zahl an Krankenhäusern, Rehabilitationszentren sowie diverse Rettungs- und Sanitätsdienste in Belangen des ArbeitnehmerInnenschutzes.

TÜV AUSTRIA Sicherheitsfachkräfte (SFK) übernehmen eine Vielzahl der Tätigkeiten, die das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und die damit verbundenen Verordnungen fordern:

  • Durchführung der Arbeitsplatzevaluierung, Erstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente.
  • Durchführung der Evaluierung nach den Verordnungen zum ASchG, wie z.B. VOLV, VbF usw.
  • Messungen von Lärm, CO2, Beleuchtung,…
  • Erstellen von Betriebsanweisungen, Arbeitsstofflisten,…
  • Beratungen bei Neu- und Umbauten aus Sicht des ArbeitnehmerInnenschutzes

Ihre Vorteile

  • Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzes und der hohen Fachkompetenz unserer Mitarbeiter.
  • Durch unsere langjährige Erfahrung im Gesundheitsbereich kennen wir die Abläufe und können damit leichter und schneller gesetzliche Erfordernisse, wie Evaluierungen, erfüllen.
  • Die flächendeckende Verteilung unserer Dienststellen in Österreich hilft Ihnen Anreisekosten zu sparen.
  • Wir bieten Ihnen eine wirtschaftliche Lösung durch das Zusammenspiel mit anderen Dienstleistungen, wie z.B. der wiederkehrenden Prüfung der medizinischen Geräte und den Aufgaben der Sicherheitsfachkraft. Diese Aufgaben können zusammengelegt und durch ein einmaliges Aufsuchen der Gesundheitseinrichtung abgewickelt werden. Alles aus einer Hand!
  • Lassen Sie sich durch die regelmäßigen Fortbildungen, die unsere Sicherheitsfachkräfte durchlaufen, ebenfalls auf dem aktuellen Stand halten.
  • Wir sind als Sicherheitsfachkräfte bei vielen verschiedenen Kunden tätig. Dies ermöglicht uns einen umfangreichen, differenzierten Blick auf die hohen Anforderungen und Probleme im Bereich des ArbeinehmerInnenschutzes.
  • Sparen Sie Zeit und Kosten durch bereits vorhandene Dokumentationsvorlagen.

Verpflichtungen

Arbeitnehmer/innen in Einrichtungen des Gesundheitswesens sind vielen Gefahren ausgesetzt – übertragbare Krankheiten, gefährliche Arbeitsstoffe oder Blute können Pflege-/Reinigungspersonal oder Ärzte bedrohen. Aufgabe von Präventivdiensten wie der Sicherheitsfachkraft ist die umfassende Beratung von Arbeitgeber/innen zur Minimierung solcher Risiken.

Einrichtungen des Gesundheitswesens sind nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet, Präventivdienste zu benennen. Diese bestehen aus Sicherheitsfachkräften (SFK) und Arbeitsmediziner/innen (AM). Die Einsatzzeit der Päventivdienste ist abhängig von der Mitarbeiter/innenanzahl des Betriebes.

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