Lösung: Prüfung gemäß Gaswirtschaftsgesetz | § 140 GWG
Solution: Prüfung gemäß Gaswirtschaftsgesetz | § 140 GWG
TÜV AUSTRIA: Prüfung gemäß Gaswirtschaftsgesetz (GWG) § 140
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Akkreditierung
Prüfung gemäß § 140 GWG
Erdgasleitungsanlagen sind alle 10 Jahre auf ihren Zustand zu prüfen, insbesondere ob sie den für die Erdgasleitungsanlage geltenden Vorschriften und den Genehmigungsbescheiden entsprechen.
Eine gesonderte Aufforderung durch die Behörde ist nicht erforderlich (Bringschuld des Betriebes). Achtung: Begehungen durch Behördenorgane ersetzen keinesfalls diese gesetzliche Prüfpflicht!
TÜV AUSTRIA ist die einzige akkreditierte Stelle für Prüfungen nach § 140 GWG
Themenschwerpunkte
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Genehmigungszustand: Es ist zu prüfen, ob die gaswirtschaftsrechtlich genehmigten Anlagen, Einrichtungen und Gebäude noch so bestehen, wie sie genehmigt wurden (Errichtungs- und Betriebsbewilligungsbescheide).
- Auflagen: Es ist zu prüfen, ob die in den gaswirtschaftsrechtlichen Bescheiden festgeschriebenen Auflagen eingehalten werden.
- Gaswirtschaftsrechtliche Bestimmungen: Eine Vielzahl an sicherheitstechnischen und umweltrelevanten Anforderungen an eine Erdgasleitungsanlage hat der Gesetzgeber in Verordnungen geregelt. Da beim Betrieb von Erdgasleitungsanlagen die Regeln der Technik einzuhalten sind, ist auch die Einhaltung der zutreffenden technischen Regeln des ÖVGW sowie der ÖNORMEN zu prüfen. Die Kenntnis und Relevanz dieser Verordnung unter Berücksichtigung von Übergangsbestimmungen sowie die ÖVGW Richtlinien und Normen rücken diesen Themenschwerpunkt bei der Prüfung nach § 140 GWG in den Vordergrund.
Vorteile
- Rechtssicherheit für die Geschäftsführung und für Stelleninhaber sicherheitstechnischer Agenden (z.B. Betriebsleiter, Beauftragte des Betriebes)
- Ein wichtiger Schritt in Richtung “Legal Compliance” (Erfüllung aller relevanten Umweltgesetze)
- Ein wesentlicher Bestandteil einer gerichtsfesten Organisation
- Darstellung der gaswirtschaftsrechtlichen Bescheid-, Gesetzes- und Genehmigungssituation
- Dokumentierte Gesetzeskonformität bei Haftungsfragen (Schäden oder Unfälle)
- Unumgänglich für Zertifizierungen nach einschlägigen QM-Normen (ISO 9001, 14001 oder EMAS)
- Einhaltung einer gesetzlichen Prüfpflicht