Lösung: Planung von Schutz- und Schongebieten

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Planung von Schutz- und Schongebieten

"Planung von Schutz- und Schongebieten: Wasser­schutz­gebiete dienen der Vermeidung negativer Einflüsse auf das Trinkwasser."

Planung von Schutz- und Schongebieten

Wasser­schutz­gebiete dienen der Vermeidung negativer Einflüsse auf das Trinkwasser. Die Festlegung eines Wasser­schutz­gebietes durch die Wasserrechts­behörde ist die wichtigste Voraussetzung für den Schutz einer Wasser­gewinnungsstelle. Je nach Art der Wassergewinnung (Brunnen oder Quellfassung) und lokalen Gefährdungsmöglichkeiten werden im Zuge wasser­rechtlicher Bewilligungen durch Sachverständige behördliche Schutzzonen und individuelle Auflagen festgelegt.

Folgende Gebote gelten für alle Schutzzonen: 

  • Die Eckpunkte der Schutzzonen sind mit rot gestrichenen Steinen oder Pflöcken zu markieren.
  • Das Grünland oder der Wald ist zu pflegen und zu erhalten.
  • An wichtigen Plätzen (z. B. an Wander- und Verkehrswegen) sind Hinweistafeln mit der Aufschrift “Wasserschutzgebiet, jede Verunreinigung verboten” anzubringen.

Je nach Art der Schutzzone sind gewisse behördliche Auflagen und Verbote einzuhalten.

Wasser­schongebiete

­In diesem Bereich befinden sich meist wichtige Grundwasservorkommen, die besonders geschützt werden müssen. Es gelten spezielle Auflagen, Nutzungs­einschränkungen, Verbote und Gebote. Daher müssen Maßnahmen, welche das Wasservorkommen gefährden können, bei der Wasserrechts­behörde angezeigt oder wasserrechtlich bewilligt werden, sofern diese nicht generell verboten sind.
Zum Wasser­schongebiet wird ein (meist größeres) Gebiet per Verordnung des Landeshauptmannes (§ 34 Wasserrechtsgesetz) erklärt.

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