Lösung: Personenzertifizierung: zertifizierte/r FMEA-Moderator/in

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Susanne Bieber

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TÜV AUSTRIA zertifiziert: FMEA-Moderator/in

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  • Alle Regionen

Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung

  • 1.

    Fachliche Aus- und Weiterbildung

  • 2.

    Erstzertifizierung

  • 3.

    Re-Zertifizierung

Akkreditierung

"TÜV AUSTRIA zertifiziert FMEA-Moderator/in"

Informationen

Die FMEA (Failure Mode and Effects Analysis bzw. Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse) ist eine analytische Methode zur
rechtzeitigen Erkennung und Behandlung von technischen Risiken, um fehlerfreie Produkte und Prozesse zu gewährleisten.

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen aus Entwicklung, Produktion ; Qualitäts-, Umwelt-, Sicherheits-,
Prozess- & Projekt- sowie IMS-Manager/innen, -Beauftragte & -Auditor/innen;
Qualitätsverantwortliche

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:

  • Nachweis über 2 Jahre Berufserfahrung
  • Zertifizierter FMEA-User
    oder
  • der Nachweis der abgeschlossenen Basis “Methoden” Schulung und der abgeschlossenen Basis “Software” Schulung der FMEAplus Akademie oder eines gleichwertigen Lehrganges
  • Teilnahme einer Moderatorenschulung
  • Nachweis der Anwendung der FMEA-Methode als Moderator in einem vollständig durchgeführten FMEA-Projekt (Bescheinigung durch Auftraggeber, Kunden oder Arbeitgeber
  • Teilnahme am Vorbereitungstag FpA Prüfungsschulung Moderator
  • der Antrag zur Zertifizierungsprüfung zum/r FMEA-Moderator/in

Die Zertifizierungsprüfung besteht aus

  • der schriftlichen Prüfung in Form von Multiple Choice-Fragen
  • Assesment im Moderationsumfeld:
    • Selbständige Durchführung einer Moderation
    • Gemeinsame Supervision – Feedback
    • Teilnahme bei den anderen Prüflingen

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat FMEA-Moderator/in, das drei Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens von 16 Stunden
  • Nachweis über die Teilnahme von mindestens 3 FMEAs

Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.

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