Lösung: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Personenbetreuer/in

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Susanne Bieber

TÜV AUSTRIA-Platz 1 2345 Brunn am Gebirge Österreich

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2345 Brunn am Gebirge
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TÜV AUSTRIA zertifiziert: Personenbetreuer/in

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  • Alle Regionen

Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung

  • 1.

    Fachliche Aus- und Weiterbildung

  • 2.

    Erstzertifizierung

  • 3.

    Re-Zertifizierung

Akkreditierung

"TÜV AUSTRIA zertifiziert Personenbetreuer/in"

Informationen

Freizeitgestaltung für Schülerinnen und Schüler entsprechend dem pädagogischen Konzept des Standortes und den Bedürfnissen und Wünschen der Schülerinnen und Schüler. Planung, Koordinierung und Absprache des Freizeitprogramms mit dem Betreuungsteam und der Schulleitung

Die Palette der Lehrinhalte reicht von Persönlichkeitstraining und menschlicher Entwicklung über Kommunikation und Betreuungsmethoden bis zu Interkulturellem
Lernen und Gehirnjogging. Die Ausbildung umfasst theoretische Module sowie ein mehrwöchiges Praktikum und
schließt mit einer Zertifizierungsprüfung ab.

Zielgruppe

Personen, die sich verändern und künftig in der Pädagogischen Freizeitbetreuung ( Freizeit-/ kommerzielle Personenbetreuung im Kinder-/ Jugend-Bereich) tätig sein wollen. Siehe auch unser Berufsbild.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:

Die Zertifizierungsprüfung beinhaltet eine

  • schriftliche Projektarbeit
  • mündliche Präsentation
  • schriftliche Zwischenprüfungen
  • Teilnehmerbewertung durch Trainer/innen
  • Beurteilung durch die Praktikumsstellen

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Personenbetreuer/in, das drei Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • Fachspezifische Weiterbildung (z.B. Refreshing-Kurs, Vertiefungskurs etc.) im Umfang von mindestens 24 Stunden und
  • Fachspezifische Praxis im Umfang von insgesamt 50 Tagen

Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.

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