Lösung: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Farb-, Stil- und Imageberater/in
Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Farb-, Stil- und Imageberater/in
TÜV AUSTRIA zertifiziert: Farb-, Stil- und Imageberater/in
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Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung
- 1.
Fachliche Aus- und Weiterbildung
- 2.
Erstzertifizierung
- 3.
Re-Zertifizierung
Akkreditierung
Informationen
Die Stilberatung beschäftigt sich mit zum Körper, Anlass und Ort passenden Schnitten, Stoffen, Mustern, Formen und Kombinationen eines kompletten Outfits. Gemeinsam mit dem VIB Verband für Imageberatung (www.vib.or.at) zertifiziert der TÜV AUSTRIA Farb-, Stil- und Imageberater/innen u.a. nach folgenden Kriterien:
- Professionelles Imageberater-Business
- Farbtheorie und Analyse
- Styling (Formen, Proportionen, Stoffkunde)
- Stil-Image
- Garderobe
- Accessoires
- Hairstyling, Make-up
- Herren
- Kastencheck, Einkauf
- Etikette
- Marketing
- Nonverbale Kommunikation, Körpersprache
- Ethik
Zielgruppe
Textiler, Mode-Fachverkäufer, Optiker, Designer, Visagisten, Kosmetiker, Quereinsteiger, Maskenbildner, Fotografen, Kostümbildner, Permanent-Make-Up, Juwelier.
Personen, die ihren Typ durch Farbe und Schnitte positiv unterstreichen möchten.
Erstzertifizierung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:
- Mindestens ein Jahr Mitglied im VIB Verband für Imageberatung
- Aktive Tätigkeit als Imageberater
- Aussagekräftiger Lebenslauf
- Professionelles Arbeitsmaterial (Beschreibung der Materialien siehe Checkliste)
- Aus- und Weiterbildungen (genaue Beschreibung welcher Art und Dauer)
- Zwei Empfehlungen von Mitgliedern (exkl. Vorstand)
- 3 Empfehlungen von Kunden
- VIB Ethikregeln unterschreiben
- Aktueller Auszug aus dem Gewerberegister, als freier Selbstständiger: Beleg der Sozialversicherung (bei WKO Firmen A-Z)
Die Zertifizierungsprüfung besteht aus
- der schriftlichen Prüfung in Form von offenen Fragen
- Präsentation bzw. Fachgespräch
Re-Zertifizierung
Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- der Nachweise an fachspezifische Aus- und Weiterbildungen (Teilnahme an Seminaren, Workshops, Messen, Kongressen etc.) in allen 3 Spezialbereichen (Farb+Stil+Imageberatung im Wert von 70 Punkten (siehe Punktesystem des VIB)
- Aufrechte Mitgliedschaft im VIB
- Aktualisierter Lebenslauf
- Praxisnachweis von mindestens 2 Jahren (siehe auch § 3) in Form von Referenzen und Kundenempfehlungen
Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.