Lösung: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Botulinumtoxin & Filler Injector

Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Botulinumtoxin & Filler Injector

Susanne Bieber

TÜV AUSTRIA-Platz 1 2345 Brunn am Gebirge Österreich

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TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH

TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge
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TÜV AUSTRIA zertifiziert: ÄrztInnen als Botulinumtoxin und Filler Injector

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Akkreditierung

"TÜV AUSTRIA zertifiziert Botulinumtoxin & Filler Injector"

Informationen

Die Ausbildung und Zertifizierung gilt nur für Ärztinnen und Ärzte, die ästhetische Behandlungen unter Anwendung von Botulinumtoxin und Fillern durchführen und eine gültige Zulassung und Eintragung in der jeweiligen länderspezifischen Ärzteliste nachweisen können.

 

Inhalte:

  • Botox & Filler Essentials (inklusive Praxisteil)
  • All About Lips (inklusive Praxisteil)
  • Full Face Botox & Filler Expert (inklusive Praxisteil)
  • Anatomie Full Face Expert
  • Complication Manager

Zielgruppe

ÄrztInnen, die ästhetische Behandlungen unter Anwendung von Botulinumtoxin und Fillern durchführen

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:

  • der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung  zum “zertifizieren Botulinumtoxin und Filler Behandler“ oder eines gleichwertigen Lehrganges
  • Zulassung und Eintragung in der jeweiligen länderspezifischen Ärzteliste
  • Bekanntgabe der gültigen Ärztenummer
  • Facharztdiplom und Promotionsbescheid
  • Positiv bestandener Eignungstest (Teilnehmer-Evaluierungsbogen)
  • Nachweis von mind. 100 Behandlungen
  • positive Bewertung der Ausbildungsleitung
  • Lebenslauf
  • Nachweise über die Dauer von facheinschlägigen Beschäftigungsverhältnissen
  • der Antrag zur Zertifizierungsprüfung zum zertifizierten Botulinumtoxin & Filler Injector

Die Zertifizierungsprüfung besteht aus

  • der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlfragen (Multiple Choice)
  • einer praktischen Prüfung / Fachgespräch:
    • Behandlungsbeurteilung und Erstellung eins Behandlungsplans (Aufklärung des Patienten, Behandlung, Nachsorge etc.)
    • Abfrage des theoretischen Wissens über den Behandlungsplan unter Beweisstellung, praktisch-didaktisches Wissens
    • Behandlungsergebnis (Berücksichtigung des eingesetzten Mittels)

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat zum zertifizierten Botulinumtoxin & Filler Injector, das drei Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mind. 12 Unterrichtseinheiten bzw. alternativ eine schriftliche Prüfung
  • der Praxisnachweis von von mindestens 150 Behandlungen und Dokumentation innerhalb der letzten 2 Jahre (Datenauszug, Behandlungsmethode, Behandlungserfolg, Maßnahmen bei Komplikation), alternativ kann eine praktische Prüfung abgelegt werden.

Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.

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