Lösung: Optische Strahlung
Solution: Optische Strahlung
Optische Strahlung
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Akkreditierung
VOPST (Verordnung optische Strahlung - BGBl. II 2010/221)
Als akkreditierte Prüfstelle prüft TÜV AUSTRIA für Hersteller und Betreiber Laser und Laseranlagen nach der Reihe EN 60825 Sicherheit von Lasereinrichtungen.
Seit 2010 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, im Betrieb eine Evaluierung von Gefahren ausgehend von der Wirkung künstlicher und natürlicher optischer Strahlung durchzuführen. Diese Verordnung betrifft den gesamten Wellenlängenbereich von 100nm < λ < 1mm. Dazu gehört z. B.: Beleuchtung, Sonnenbestrahlung, Laserstrahlung, UV- und IR-Strahlung. Entsprechung der Verordnung ist ein „VOPST–Dokument“ zu erstellen. Gerne erstellen wir für Sie dieses Dokument bzw. unterstützen wir Sie bei der Umsetzung.
Optische Strahlung
Jede Art elektromagnetischer Strahlung führt ab einer gewissen Intensität zu Gefährdungen von Lebewesen. Dies betrifft auch den Bereich der optischen Strahlung.
Abnahme von Lasershowanlagen
Bei Veranstaltungen werden häufig Lasershows dargeboten. Um jegliche Gefährdung von Publikum und Akteuren auszuschließen, sind solche Anlagen vor der Inbetriebnahme, im Sinne des Veranstaltungsgesetzes, einer sicherheitstechnischen Überprüfung zu unterziehen. Wir prüfen, vor Ort, Lasershowanlagen.
Sicherer Betrieb von Laseranlagen in Gewerbe, Industrie und Forschung
Der Einsatz von Laserquellen im industriellen und im wissenschaftlichen Umfeld ist Stand der Technik und vielfältig. Als akkreditierte Prüfstelle prüfen wir für Hersteller und Betreiber Laser und Laseranlagen nach der Reihe EN 60825 Sicherheit von Lasereinrichtungen.