Lösung: Messtechnische Kontrolle (MTK) – Kalibrierung medizinischer Geräte

Solution: Messtechnische Kontrolle (MTK) – Kalibrierung medizinischer Geräte

Medizintechnik / Krankenhaustechnik - TÜV AUSTRIA Group

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TÜV AUSTRIA GMBH

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Zielgruppe

Betreiber von Gesundheitseinrichtungen

  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationszentren
  • Pflegeheime
  • Arztpraxen
  • Ambulatorien
  • Kuranstalten
  • Physikalische Institute
  • Röntgen-, MR-, CT- Institute
  • etc.

Gesetzliche & normative Grundlagen

  • Medizinproduktegesetz, MPG
  • Medizinproduktebetreiberverordnung, MPBV
  • Leitfaden zu messtechnischen Kontrollen von Medizinprodukten der Physikalisch-Technischen Bundesanstal

Gerätebeispiele

  • Manuelle und Elektrische Blutdruckmessgeräte
  • Thermometer zur Bestimmung der Körpertemperatur
  • Tretkurbelergometer

Ablauf der Prüfung

  • Sehr gerne erstellen wir ein Angebot für die gewünschten Leistungen. Nach Ihrer Auftragsbestätigung setzt sich ein Prüftechniker zwecks individueller Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.

  • Unsere Prüftechniker_innen prüfen Ihre medizinisch-technischen Geräte und Anlagen vor Ort unter Berücksichtigung der täglichen Abläufe.

  • Der Prüfumfang richtet sich nach den gesetzlichen sowie vom Hersteller geforderten Anforderungen.

  • Je nach Umfang werden Sie regelmäßig oder nach Abschluss der Prüfungen über die Ergebnisse informiert – dies vereinbaren Sie nach Wunsch mit den Prüftechniker_innen.

  • Die geprüften Geräte und Anlagen werden von uns mit einem Prüfaufkleber gekennzeichnet, auf dem Sie schnell und eindeutig das Datum der nächsten Überprüfung erkennen können.

  • Die Dokumentation wird in einem von Ihnen gewünschten Format geliefert: Papierbericht, PDF und in digitaler Form als Datenimport-File für Ihre FM-Software.

  • Wir unterstützen Sie mit Lösungsvorschlägen zur Behebung festgestellter Mängel.

"Akkreditierte, unabhängige messtechnische Kontrollen vor Ort: Blutdruckmessgeräte, Thermometer zur Bestimmung der Körpertemperatur und Tretkurbelergometer"

Bei medizinischen Geräten mit Messfunktion ist Präzision gefragt, um korrekte Diagnosen stellen zu können. Deshalb müssen diese Geräte regelmäßig auf ihre Anzeigegenauigkeit kontrolliert werden.

TÜV AUSTRIA führt diese messtechnische Kontrollen vor Ort durch an

  • Blutdruckmessgeräten
  • Thermometern zur Bestimmung der Körpertemperatur und
  • Tretkurbelergometer

Die messtechnische Kontrolle von medizinischen Geräten mit Messfunktion ist in der Medizinproduktebetreiberverordnung geregelt.

Diese Geräte müssen in geräteabhängigen Intervallen von 12 bzw. 24 Monaten regelmäßig auf ihre Anzeigegenauigkeit kontrolliert werden. Oft wird diese messtechnische Kontrolle auch als „Kalibrierung“ bezeichnet.

Ihre Vorteile

  • Profitieren Sie von unserer jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Medizintechnik, der hohen Fachkompetenz unserer Mitarbeiter und von unserer Mitarbeit bei Normen und Standards.
  • Wir sind objektiv, stehen in keinem kein Nah- oder Abhängigkeitsverhältnis von Industrie, Handel oder Behörden und sind weisungsfrei bei der Beurteilung.
  • Durch unsere langjährige Erfahrung im Gesundheitsbereich kennen wir die Abläufe und können damit die Überprüfungen bei Ihnen möglichst rasch und störungsfrei erledigen.
  • Sparen Sie Zeit und Kosten durch die Überprüfung vieler verschiedener Gerätegruppen durch eine Firma – alles aus einer Hand!
  • Unsere international anerkannten Prüfungen und Prüfberichte basieren auf qualitätsgesicherten Checklisten. Dadurch erlangen Sie Rechtssicherheit und sparen Zeit und Aufwand.
  • Unsere eingesetzten Mess- und Prüfmittel sind modern, werden regelmäßig kalibriert und durch modernstes Equipment ersetzt.
  • Die flächendeckende Verteilung unserer Dienststellen in Österreich hilft Ihnen Anreisekosten zu sparen.
  • Gemäß Medizinproduktebetreiberverordnung dürfen die Sicherheitstechnischen Prüfungen nur von geeigneten Personen und Stellen durchgeführt werden. Die TÜV AUSTRIA Medizintechnik ist eine akkreditierte Inspektionsstelle für Medizinprodukte und damit auch nachweislich dafür berechtigt.

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