Lösung: Fitnessstudios
Solution: Fitnessstudios
Fitness-Studios: Hauptprobleme von Fitness-Geräten
- falsche Aufstellung hinsichtlich Standsicherheit und zu anderen Geräten mit gegenseitiger Gefährdung
- Verwendung von unzureichenden Ersatzteilen
- „Versteckte“ Schäden durch Materialermüdung
Fitness-Studios: Haftung bei Unfällen in Studios - Hintergrundinformationen
Die Haftung des Betreibers kann eine Dreifache sein, nämlich
- eine zivilrechtliche Haftung
- eine strafrechtliche Haftung
- eine verwaltungsrechtliche Haftung
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Die häufigste zivilrechtliche Haftungsgrundlage für allfällige Schadensersatzansprüche aus Unfällen ist die Verletzung der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Das Eintreten für eine Schuld die man gegenüber anderen hat, nennt man Haftung. Als Rechtsgrundlage kommen entweder die vertragliche Haftung oder die allgemeine Verkehrssicherungspflicht in Betracht.
Schutz und Warnung des Verkehrsteilnehmers
Aufgrund dieser Verkehrssicherungspflicht muss jeder, der einen Verkehr eröffnet, im Rahmen des Zumutbaren die Verkehrsteilnehmer schützen oder zumindest warnen. Wer ein Fitnessstudio betreibt eröffnet einen Verkehr im vorgenannten Sinn und ist daher für die Sicherheit verantwortlich.
Die Fitnessgeräte müssen aktuellen Normen sowie allfällig gesetzlichen Vorgaben entsprechen und auch entsprechend instandgehalten werden, sodass sie funktionsfähig und nicht gefährlich sind.
Die Fitnessgeräte stellen von Menschen aufgeführte Werke im Sinne des § 1319 ABGB dar.
§ 1319 ABGB ist ein spezieller geregelter Tatbestand, der allgemein anerkannten Verkehrssicherungspflicht. Er lautet:
„Wird durch Einsturz oder Ablösung von teilen eines Gebäudes oder eines anderen auf einem Grundstück aufgeführten Werkes jemand verletzt oder sonst ein Schaden verursacht, so ist der Besitzer des Gebäudes oder Werkes zum Ersatz verpflichtet, wenn der Ereignung die Folge einer mangelhaften Beschaffenheit des Werkes ist und er nicht beweist, dass er alle zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Sorgfalt angewendet habe.“
Abgesehen davon
- wird seitens der Behörden immer wieder mittels Bescheid gefordert dass die Fitnessgeräte einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden müssen. Schauen Sie in Ihrem Gewerberechtsordner nach.
- stellt der Hersteller der Fitnessgeräte Forderungen hinsichtlich Instandhaltung und Prüfung, die für einen sicheren Betrieb einzuhalten sind
Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn wir die Überprüfung Ihrer Fitnessgeräte für Sie vornehmen dürfen, stehen für Rückfragen gerne zu Ihrer Verfügung. Die TÜV AUSTRIA führt diese Prüfungen in ganz Österreich und zu erstaunlich günstigen Konditionen durch.
TÜV AUSTRIA greift dabei auf den Erfahrungsschatz einer langjährig tätigen akkreditierten Prüf-Überwachungsstelle zurück. Unsere Überprüfung und der darüber erstellte schriftliche Prüfbefund verhilft nicht nur den Benutzern sondern auch den Verantwortlichen des Fitnessstudios zu einem wesentlich höheren Maß an Sicherheit.
Fitness-Studios: Sicherheitsfaktoren von Fitnessgeräte
- die ausreichende Standfestigkeit
- die Festigkeit von Bauteilen
- die ausreichende Vermeidung von Quetsch- und Scherstellen
- die entsprechende Auslegung von Verschleißteilen
- die richtige Betreuung und Anwendung der Übungen
Übungsanleitungen und Informationen über die richtige Benutzung auf den Geräten wird dringend empfohlen, Warnhinweise müssen am Gerät angebracht werden.
- Überprüfung vor Inbetriebnahme und in den geforderten Intervallen sowie laufende Instandhaltung
Fitness-Studios: Studio haftet bei Schäden & Schmerzensgeld für Fitness-Sportler
Die Betreiber von Fitness-Studios müssen die Sportgeräte in regelmäßigen Abständen überprüfen.
Schmerzensgeld für Fitness-Sportler
So hat ein Gericht einem Fitness-Sportler Schmerzensgeld zugesprochen, der in einem Sportstudio durch ein defektes Gerät erheblich verletzt worden war.
Der Mann war von einer Metallstange am Kopf getroffen worden, als an dem Sportgerät ein Stahlseil riss.
Bei ausreichender Kontrolle wäre zu erkennen gewesen, dass das Seil schadhaft war, entschieden die Richter.
Der Betreiber des Studios sei dazu verpflichtet, die Geräte in kurzen Abständen fachkundig zu überprüfen, heißt es in dem Urteil.
Vernachlässige er die nötigen Kontrollen, so hafte er für Schäden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn wir die Überprüfung Ihrer Fitnessgeräte für Sie vornehmen dürfen, stehen für Rückfragen gerne zu Ihrer Verfügung.
Fitness-Studios: Ablaufprozess für die Qualitätsauszeichnung
Die Qualitätsauszeichnung von Unternehmen (z. B. auch von Fitnessstudios) ist heute in verschiedenen Bereichen unabdingbar. Für die Auswahl als Geschäftspartner, aber auch als Entscheidungskriterium für Kunden, werden grundlegende Qualitätsstandards (z. B. ISO 9000) vorausgesetzt.
Die Beurteilung und Qualitätsauszeichnung erfolgt dabei auf objektiver und unabhängiger Basis nach anerkannten Kriterien durch eine überparteiliche Stelle. Im o. a. Projekt führt der TÜV AUSTRIA die dazu nötigen Prüfungen durch.
Die speziell für Fitnessstudios erstellten Qualitätskriterien sind auch in anderen Ländern (Deutschland, Schweiz und weitere) akzeptiert und bewährt.
Der Nutzen der Qualitätsauszeichnung liegt somit in der Auszeichnung des Fitnessstudios als vollwertiger Vertragspartner, aber auch als sichtbares Zeichen für den Kunden, dass ihm hier der heute erwartete Stand von Sicherheit, Gesundheit und Infrastruktur geboten wird. Nachstehend finden sie eine kurze Beschreibung des Ablaufprozess für die Qualitätsauszeichnung.
Erst-Auszeichnung: erfolgt in 2 Schritten:
1. Vorprüfung = Fragebogenanalyse
Nach Bestellung bzw. Anforderung übersendet der TÜV AUSTRIA Fragebögen an Sie. Diese Fragebögen enthalten die Qualitätskriterien für die Qualitätsauszeichnung und sollen ausgefüllt an den TÜV AUSTRIA retourniert werden.
Die Auswertung und Beurteilung erfolgt sofort nach Begleichung der Vorprüfgebühr (s. Gebührenliste). Dann erhalten Sie das Ergebnis – ggf. mit Korrekturmaßnahmen – für die Zulassung zur Hauptprüfung.
2. Hauptprüfung
Die Hauptprüfung erfolgt durch eine Begehung / Prüfung des Studios auf Basis der Vorprüfung.
Als definitive Anmeldung gilt eine von Ihnen unterfertigte Anmeldebestätigung mit Begleichung der Hauptprüfungsgebühr (s. Gebührenliste). Terminvereinbarung und Begehung erfolgen durch direkte Absprache mit unseren Prüfern.
Nach positivem Abschluss – ggf. mit Korrekturmaßnahmen – erhalten sie das Qualitätsauszeichnung als anerkanntes Qualitätsstudio zum Anbringen an den Eingangsbereich ihres Studios.
Re-Audit:
Nach dem 2-stufigen Erst-Auszeichnungsverfahren wird ein jährlich wiederkehrendes Re-Auszeichnungsverfahren durchgeführt, das durch Vorauszahlung der größenabhängigen Jahresgebühr eingeleitet wird. Genauere Festlegungen werden im Zuge der Hauptprüfung mit unseren Prüfern vereinbart.
Fitnessstudios mit TÜV AUSTRIA Qualitätsauszeichnung sind anerkannte Partner.
TÜV AUSTRIA greift dabei auf den Erfahrungsschatz einer langjährig tätigen akkreditierten Inspektionsstelle zurück. Unsere Überprüfung und der darüber erstellte schriftliche Prüfbefund verhilft nicht nur den Benutzern sondern auch den Verantwortlichen des Fitnessstudios zu einem wesentlich höheren Maß an Sicherheit.