Welche gewerberechtlichen Bestimmungen sind bei Betriebsschließungen aufgrund von COVID-19 Maßnahmen zu beachten?

21.03.2020

Ob ein Betrieb aufgrund behördlicher Zwangsmaßnahmen („Quarantäne“) geschlossen wird oder „freiwillig“, beispielsweise da es Kunden verboten ist, den Betrieb zu betreten, wird in der Gewerbeordnung (GewO) und im Eisenbahngesetz (EisbG) nicht unterschieden.

Jedenfalls müssen Sie eine (vorübergehende) Stilllegung, Betriebsunterbrechung oder Anlagenkonservierung aus gewerberechtlicher Sicht nicht an die Behörde melden. Sie können aber aufgrund unterschiedlichster Bestimmungen von diversen Maßnahmen bei Wiederinbetriebnahme betroffen sein. Sollte eine Betriebsunterbrechung ununterbrochen und mehr als fünf Jahre dauern, erlischt gem. GewO die Genehmigung der Betriebsanlage.

Im EisbG erlischt die Genehmigung erst mit der behördlich festgestellten Auflassung.

shutterstock_1699747681_350x268

Zu beachten ist, dass die Fristen für wiederkehrende Prüfungen (z. B. gem. Verordnung für brennbare Flüssigkeiten, Feuerungsanlagenverordnung, Kälteanlagenverordnung, Hebeanlagenverordnung etc. etc.) durch die COVID-19 Maßnahmen grundsätzlich nicht gehemmt werden. Das bedeutet, dass sämtliche wiederkehrenden Prüfungen grundsätzlich auch bei Betriebsstilllegungen weiter durchzuführen sind. Im Einzelfall kann es aber sinnvoll sein, gewisse Anlagen durch technische Maßnahmen außer Betrieb zu nehmen, um dadurch die wiederkehrenden Prüfungen nicht mehr durchführen zu müssen. Allerdings sind in diesem Fall nach Wiederinbetriebnahme teilweise besondere Prüfungen durchzuführen.

Teilweise enthalten Verordnungen bereits Bestimmungen, welche eine gewisse Flexibilität bezüglich der Fristen zur Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen gewähren.

Unsere Kunden, die bereits den TÜV AUSTRIA tami nutzen, werden über diese Bestimmungen online informiert.

Bezüglich vieler wiederkehrender Prüfpflichten (AM-VO, AStV, VEXAT, ESV, GKV etc.) erachtet es das Arbeitsinspektorat als zulässig – wenn beispielsweise ein Betriebsbereich COVID-19-bedingt nicht zugänglich ist – dass diese Prüfungen verschoben werden, solange diese noch im Jahr 2020 erfolgen.

Sollten Sie die Betriebsunterbrechung dazu nutzen, Ihre Betriebsanlage umzugestalten (Maschinen umstellen, neue Maschinen aufstellen, Raumumbauten etc.) oder gar Ihre Produktion umzustellen (Desinfektionsmittel anstelle Parfum herstellen etc.) muss geprüft werden, ob es sich dabei z.B. um einen anzeigepflichtigen Austausch gleichartiger Maschinen etc. oder sogar um eine genehmigungspflichtige Änderung handelt.

Für diesbezügliche Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

TÜV AUSTRIA unterstützt den Energiesektor mit Lösungen im Berreich der Verringerung von Methanemissionen laut EU Veordnung.

Klimaschutz

Verringerung von Methanemissionen
im Energiesektor

Mit der EU Verordnung zur Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor werden für die Sektoren Öl, Gas und Kohle Verpflichtungen eingeführt, Methanemissionen zu messen, zu melden und zu überprüfen. Außerdem müssen Maßnahmen zur Minderung dieser Emissionen getroffen werden. Darunter Maßnahmen zur Erkennung und Reparatur von Methanlecks sowie zur Begrenzung des Ablassens und Abfackelns.

Automotive

Unterstützung für chinesische Autobauer
für EU-Markteintritt

TÜV AUSTRIA organisierte in Jinhua ein Seminar zur Unterstützung der chinesischen Automobilindustrie beim Eintritt in den EU-Markt.

Wirtschaft

Wachstumsmarkt:
Indien

Im Rahmen des Staatsbesuchs des indischen Premiers Narendra Modi in Wien fand am 10. Juli in der Hofburg ein hochrangig besetztes Wirtschaftsforum statt. Franz Pockstaller vom TÜV AUSTRIA war mit dabei.

Cyber Security Schwerpunktwoche - DiePresse.com | Bild: A. Köberl (c) DiePresse

Themenwoche auf DiePresse.com

NIS2 im Klartext:
Die neuen Spielregeln in Sachen Cybersicherheit

Im Oktober tritt die neue EU-Richtlinie zur Cybersicherheit für Unternehmen, genannt NIS2, in Kraft. Details dazu wurden von Experten im Rahmen der Schwerpunktwoche „Cybersecurity“ diskutiert, welche „Die Presse“ in Zusammenarbeit mit ihren Partnern – u.a. TÜV AUSTRIA –  veranstaltete.

Quelle: DiePresse.com

Cyber Security Schwerpunktwoche - DiePresse.com | Bild: A. Köberl (c) DiePresse

Themenwoche auf DiePresse.com

Cyber Security
Auf ein Wort . . . mit Andreas Köberl

Im Rahmen der Schwerpunktwoche „cyber security“ spricht Eva Komarek mit Andreas Köberl, Geschäftsführer von TÜV Trust IT der TÜV Austria Group, über die Herausforderungen auf dem Gebiet der Internetsicherheit.

Quelle: DiePresse.com

Cyber Security Schwerpunktwoche - DiePresse.com | Bild: Shutterstock NicoElNino

Themenwoche auf DiePresse.com

Cyber Security:
NIS2 und Cyberabwehr: Strategien und Pflichten für Unternehmen

Die Cyber Security Themenwoche veranstaltet von „Die Presse” gemeinsam mit Certainity, digiVolution, Eviden, Fabasoft und TÜV AUSTRIA beschäftigt sich mit NIS2 und Cyberabwehr: Strategien und Pflichten für Unternehmen und es werden wichtige Fragen zur neuen EU-Richtlinie erläutert.

Quelle: DiePresse.com

TÜV AUSTRIA unterstützt den Energiesektor mit Lösungen im Berreich der Verringerung von Methanemissionen laut EU Veordnung.
Cyber Security Schwerpunktwoche - DiePresse.com | Bild: A. Köberl (c) DiePresse
Cyber Security Schwerpunktwoche - DiePresse.com | Bild: A. Köberl (c) DiePresse
Cyber Security Schwerpunktwoche - DiePresse.com | Bild: Shutterstock NicoElNino

Ich bin tami

Zum ersten Mal hier? Ich helfe gerne dabei, sich zurecht zu finden.

Zertifikat prüfen

Lösung finden

Wissenschaftspreis einreichen

Zertifikate prüfen

  • Personen- / System- / Produkt-Zertifizierung

  • Verification of Conformity

Geben Sie die Daten ein und überprüfen Sie ein Zertifikat

WiPreis einreichen

WiPreis einreichen

*“ zeigt erforderliche Felder an

1
2
3
4
Wählen Sie bitte zuerst aus, in welcher Kategorie Sie einreichen möchten*

You cannot copy content of this page