Welche gewerberechtlichen Bestimmungen sind bei Betriebsschließungen aufgrund von COVID-19 Maßnahmen zu beachten?

21.03.2020

Ob ein Betrieb aufgrund behördlicher Zwangsmaßnahmen („Quarantäne“) geschlossen wird oder „freiwillig“, beispielsweise da es Kunden verboten ist, den Betrieb zu betreten, wird in der Gewerbeordnung (GewO) und im Eisenbahngesetz (EisbG) nicht unterschieden.

Jedenfalls müssen Sie eine (vorübergehende) Stilllegung, Betriebsunterbrechung oder Anlagenkonservierung aus gewerberechtlicher Sicht nicht an die Behörde melden. Sie können aber aufgrund unterschiedlichster Bestimmungen von diversen Maßnahmen bei Wiederinbetriebnahme betroffen sein. Sollte eine Betriebsunterbrechung ununterbrochen und mehr als fünf Jahre dauern, erlischt gem. GewO die Genehmigung der Betriebsanlage.

Im EisbG erlischt die Genehmigung erst mit der behördlich festgestellten Auflassung.

shutterstock_1699747681_350x268

Zu beachten ist, dass die Fristen für wiederkehrende Prüfungen (z. B. gem. Verordnung für brennbare Flüssigkeiten, Feuerungsanlagenverordnung, Kälteanlagenverordnung, Hebeanlagenverordnung etc. etc.) durch die COVID-19 Maßnahmen grundsätzlich nicht gehemmt werden. Das bedeutet, dass sämtliche wiederkehrenden Prüfungen grundsätzlich auch bei Betriebsstilllegungen weiter durchzuführen sind. Im Einzelfall kann es aber sinnvoll sein, gewisse Anlagen durch technische Maßnahmen außer Betrieb zu nehmen, um dadurch die wiederkehrenden Prüfungen nicht mehr durchführen zu müssen. Allerdings sind in diesem Fall nach Wiederinbetriebnahme teilweise besondere Prüfungen durchzuführen.

Teilweise enthalten Verordnungen bereits Bestimmungen, welche eine gewisse Flexibilität bezüglich der Fristen zur Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen gewähren.

Unsere Kunden, die bereits den TÜV AUSTRIA tami nutzen, werden über diese Bestimmungen online informiert.

Bezüglich vieler wiederkehrender Prüfpflichten (AM-VO, AStV, VEXAT, ESV, GKV etc.) erachtet es das Arbeitsinspektorat als zulässig – wenn beispielsweise ein Betriebsbereich COVID-19-bedingt nicht zugänglich ist – dass diese Prüfungen verschoben werden, solange diese noch im Jahr 2020 erfolgen.

Sollten Sie die Betriebsunterbrechung dazu nutzen, Ihre Betriebsanlage umzugestalten (Maschinen umstellen, neue Maschinen aufstellen, Raumumbauten etc.) oder gar Ihre Produktion umzustellen (Desinfektionsmittel anstelle Parfum herstellen etc.) muss geprüft werden, ob es sich dabei z.B. um einen anzeigepflichtigen Austausch gleichartiger Maschinen etc. oder sogar um eine genehmigungspflichtige Änderung handelt.

Für diesbezügliche Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

ALC 2024: Salzburg: 3. Platz Mittelbetriebe an Fuchs Austria Schmierstoffe GmbH aus Thalgau: (v. l.) Landeshauptmann-Stv. Stefan Schnöll, Fuchs-Schmierstoffe-Geschäftsführer Manfred Reitinger mit Finanzchefin Christina Bader sowie TÜV Austria Sales Manager Robert Weingartner. Foto: Guenther Peroutka

Austria´s Leading Companies 2024

Das sind die Gewinner:innen aus
Salzburg

Austria‘s Leading Companies 2024: Das sind die Gewinner:innen aus Salzburg

Erneut haben “Die Presse”, der KSV1870 und PwC Österreich die besten Unternehmen von Salzburg ausgezeichnet.

ALC 2024: Kärnten - 3. Platz Kleinbetriebe an Augmensys GmbH aus Klagenfurt: (v. l.) WK Kärnten-Vizepräsidentin Astrid Legner, Augmensys-Geschäftsführer Helmut Guggenbichler und TÜV AUSTRIA-Regionalmanager Adolf Fleischhacker. Foto: Guenther Peroutka

Austria´s Leading Companies 2024

Das sind die Gewinner:innen aus
Kärnten

Austria‘s Leading Companies 2024: Das sind die Gewinner:innen aus Kärnten

Zum 26. Mal wurden in Kärnten die Leading Companies gekürt. Die ALC-Bühne des Erfolgs stand am Wörthersee – im Casino Velden.

Poster herausgegeben von der nova-Institut GmbH

Biologisch abbaubare Polymere in verschiedenen Umgebungen
Mitwirkung von TÜV AUSTRIA Belgium

Zum 3. Mal hat TÜV AUSTRIA Belgien an der Aktualisierung des Posters „Biodegradable Polymers in Various Environments“ mitgewirkt, das von der nova-Institut GmbH herausgegeben wurde und die 9 häufigsten biologisch abbaubaren Polymere und ihre 7 potenziellen End-of-Life-Umgebungen auflistet.

Viertel vor Haas - Folge 4 (Podcast): Elektromobilität: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen und klimaschonenden Verkehrswesen soll die E-Mobilität eine zentrale Rolle übernehmen. Welche Hürden sind dabei noch zu überwinden? Christian Lenoble (Die Presse) im Gespräch mit dem CEO des TÜV AUSTRIA, DI Dr. Stefan Haas.

Podcast

Podcast Viertel vor Haas #5
Chancen durch CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verändert tiefgreifend den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen – und sie eröffnet Chancen. Stefan Haas, CEO des TÜV AUSTRIA, im Gespräch.

https://www.diepresse.com/18744825/chancen-durch-csrd-was-die-neue-eu-richtlinie-fuer-unternehmen-bedeutet

TÜV AUSTRIA Italia übernahm Eisenbahnzertifizierungsspezialisten ISARail SpA. ISARail SpAist seit dem Jahr 2000 als private und unabhängige Stelle für sicherheitstechnische Fragen und Konformitätsbewertungen für Eisenbahnsysteme tätig. Das Unternehmen mit Sitz in Nola unweit von Neapel ist eine von Accredia, der italienischen Akkreditierungsstelle, akkreditierte benannte Stelle (NoBo) und eine von Italien anerkannte benannte Stelle (DeBo) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/797 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems der Europäischen Union.

TÜV AUSTRIA übernimmt ISARail SpA

TUV AUSTRIA steigt in den
Bereich Bahnzertifizierung ein

ISARail SpA ist seit dem Jahr 2000 als private und unabhängige Stelle für sicherheitstechnische Fragen und Konformitätsbewertungen für Eisenbahnsysteme tätig.

ALC 2024: Salzburg: 3. Platz Mittelbetriebe an Fuchs Austria Schmierstoffe GmbH aus Thalgau: (v. l.) Landeshauptmann-Stv. Stefan Schnöll, Fuchs-Schmierstoffe-Geschäftsführer Manfred Reitinger mit Finanzchefin Christina Bader sowie TÜV Austria Sales Manager Robert Weingartner. Foto: Guenther Peroutka
ALC 2024: Kärnten - 3. Platz Kleinbetriebe an Augmensys GmbH aus Klagenfurt: (v. l.) WK Kärnten-Vizepräsidentin Astrid Legner, Augmensys-Geschäftsführer Helmut Guggenbichler und TÜV AUSTRIA-Regionalmanager Adolf Fleischhacker. Foto: Guenther Peroutka
Viertel vor Haas - Folge 4 (Podcast): Elektromobilität: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen und klimaschonenden Verkehrswesen soll die E-Mobilität eine zentrale Rolle übernehmen. Welche Hürden sind dabei noch zu überwinden? Christian Lenoble (Die Presse) im Gespräch mit dem CEO des TÜV AUSTRIA, DI Dr. Stefan Haas.
TÜV AUSTRIA Italia übernahm Eisenbahnzertifizierungsspezialisten ISARail SpA. ISARail SpAist seit dem Jahr 2000 als private und unabhängige Stelle für sicherheitstechnische Fragen und Konformitätsbewertungen für Eisenbahnsysteme tätig. Das Unternehmen mit Sitz in Nola unweit von Neapel ist eine von Accredia, der italienischen Akkreditierungsstelle, akkreditierte benannte Stelle (NoBo) und eine von Italien anerkannte benannte Stelle (DeBo) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/797 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems der Europäischen Union.

Ich bin tami

Zum ersten Mal hier? Ich helfe gerne dabei, sich zurecht zu finden.

Zertifikat prüfen

Lösung finden

Wissenschaftspreis einreichen

Zertifikate prüfen

  • Personen- / System- / Produkt-Zertifizierung

  • Verification of Conformity

Geben Sie die Daten ein und überprüfen Sie ein Zertifikat

WiPreis einreichen

WiPreis einreichen

*“ zeigt erforderliche Felder an

1
2
3
4
Wählen Sie bitte zuerst aus, in welcher Kategorie Sie einreichen möchten*

You cannot copy content of this page