§ 119 - MinroG Abs. 8 - Mineralrohstoffgesetz

Jede Bergbauanlage ist dahingehend zu überprüfen, ob diese dem Genehmigungsbescheid und den sonstigen bergbaurechtlichen Bestimmungen entspricht.

Diese Prüfung ist im Abstand von fünf Jahren durchzuführen – ohne gesonderte Aufforderung durch die Behörde (Bringschuld des Betriebes).
Wichtig: Begehungen durch die Behörde ersetzen nicht diese gesetzliche Prüfpflicht! siehe § 119 Abs. 8 Mineralrohstoffgesetz (MinroG)

TÜV AUSTRIA GMBH | Team Compliance – Services | Tel.: +43-50454 – 1410 | E-Mail: sales@tuv.at

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