Mit 1. August 2025 tritt eine Novelle der Oö. Aufzugsverordnung 2010 in Kraft. Diese bringt neue gesetzliche Anforderungen für bestehende Personenaufzüge ohne CE-Kennzeichnung mit sich.
Novelle der Oberösterreichischen Aufzugsverordnung: Was bedeutet das konkret?
Ältere Personenaufzüge, deren Abnahme vor/im Jahr 1999 stattgefunden hat, entsprechen nicht der geltenden Aufzugs-Sicherheitsverordnung. Betreiber/in müssen daher gemäß § 6a Abs. 1 (Oö. Aufzugsverordnung 2010)eine sicherheitstechnischen Prüfung (Evaluierung) durch eine zugelassene Prüfstelle für Aufzüge veranlassen.
So funktioniert die Aufzugs-Evaluierung mit TÜV AUSTRIA:
- Kontaktaufnahme mit TÜV AUSTRIA-Expert/innen
- Erstellung Prioritätenplan durch TÜV AUSTRIA (basierend auf dem Baujahr der Anlange/n)
- Erhebung des Ist-Zustandes & Evaluierungsprüfung durch TÜV AUSTRIA
- Erhalt des gesetzlich erforderlichen Maßnahmenkatalogs pro Aufzug
- Umsetzung der notwendigen Maßnahmen durch die Aufzugsfirma Ihres Vertrauens
- Abnahme nach Instandsetzung durch TÜV AUSTRIA
- Eintrag im Aufzugsbuch – fertig!
So unterstützt Sie TÜV AUSTRIA dabei, den rechtskonformen und sicheren Betrieb Ihrer Aufzugsanlagen sicherzustellen und Ihre Dokumentationspflichten zu erfüllen.
Fragen zur Aufzugs-Evaluierung und der Novelle der Oö. Aufzugsverordnung 2010?
TÜV AUSTRIA in Oberösterreich ist gerne für Sie da!
+43 5 0454 – 5400 | aufzug.ooe@tuv.at
RIS Dokument zur Novelle 2025
