§ 16 - WElWG 2005

Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 – WElWG 2005

Jede Anlage zur Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Elektrizität ist regelmäßig zu überprüfen, ob sie den Bewilligungsbescheiden und den sonstigen elektrizitätsrechtlichen Bestimmungen entspricht. Diese Prüfung ist, je nach Bundesland, in 5- oder 10-jährlichen Zeitabständen durchzuführen.

TÜV AUSTRIA ist die einzige akkreditierte Stelle für Prüfungen nach den elektrizitätsrechtlichen Landesgesetzen.

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