Lösung: Methanemissionen – Bewertung, Verifizierung, Zertifizierung
Solution: Methanemissionen – Bewertung, Verifizierung, Zertifizierung
Methanemissionen - Bewertung, Verifizierung, Zertifizierung
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Methanemissionen - Bewertung, Verifizierung, Zertifizierung
Hintergrund
Die Verringerung von Methanemissionen ist für die Eindämmung des Klimawandels von Relevanz. 19 % der Methanemissionen in der EU entfallen auf den Energiesektor. In Österreich beträgt dieser Anteil cirka 9 %.
(Quelle: Factsheet ÖVGW April 2022; Methan-Emissionen in Österreich nach Verursachern, 2018, Umweltbundesamt)
Themenschwerpunkte
Mit der Verordnung (EU) 2024/1787 über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor wurden für die Sektoren Öl, Gas und Kohle Verpflichtungen eingeführt, Methanemissionen einheitlich zu messen, zu melden und zu überprüfen. Die Verordnung enthält auch Überwachungsinstrumente, mit denen bei Methanemissionen aus Öl-, Gas- und Kohleeinfuhren in die EU für Transparenz gesorgt wird.
Maßnahmen
Zur Reduzierung der Methanemissionen umfassen die Maßnahmen Untersuchungen zur Leckerkennung und Reparatur, verbindliche Reparaturverpflichtungen (LDAR -Leak Detection and Repair) sowie Beschränkungen für das Ausblasen (venting) und Abfackeln (flaring).
Diese Verordnung enthält außerdem Vorschriften, die die Transparenz im Zusammenhang mit Methanemissionen sicherstellen. Damit soll auch beim Import von Energie nach Europa die erforderliche Datenqualität gewährleistet sein.
Betreiber von Anlagen in den Energiesektoren Öl, Gas und Kohle
müssen den zuständigen Behörden – zeitlich abgestuft – einen Bericht mit folgenden Inhalten vorlegen:
- Quantifizierung der geschätzten Methanemissionen an der Quelle basierend auf zumindest allgemeinen Emissionsfaktoren
- Quantifizierung der direkt gemessenen Methanemissionen an der Quelle
- Quantifizierung der direkt gemessenen Methanemissionen an der Quelle, ergänzt um Messungen auf Standortebene
Der Bericht hat auch inaktive Bohrlöcher, vorübergehend verfüllte Bohrlöcher und dauerhaft verfüllte und aufgegebene Bohrlöcher zu umfassen.
Ebenso zu erfassen sind aktive untertägige Kohlebergwerke und übertägige Kohlebergwerke sowie stillgelegte oder aufgegebene untertägige Kohlebergwerke.
Importeure
von Rohöl, Erdgas und Kohle werden zu umfassender Transparenz über Methanemissionen entlang der gesamten Lieferkette – auch außerhalb der EU – verpflichtet. Dazu gehören eine jährliche, detaillierte Berichterstattung über Emissionsdaten gemäß Anhang IX der Verordnung sowie die Offenlegung von Herkunft, Methanintensität und Überwachungsmaßnahmen entlang der Produktions- und Transportwege.
Behörden
müssen regelmäßige Inspektionen durchführen, um die Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen durch die Betreiber zu kontrollieren.
Leistungen des TÜV AUSTRIA
- Bewertung der Programme zur Leckerkennung und Reparatur (LDAR -Leak Detection and Repair)
- Verifizierung des von Anlagenbetreiber an die Behörde zu übermittelnden Berichtes
- Verifizierung des von Bergwerksbetreiber an die Behörde zu übermittelnden Berichtes
- Verifizierung des von Importeuren an die Behörde zu übermittelnden Berichtes
- Bewertung der abgeleiteten Maßnahmen
- Technische Maßnahmen (z. B. Explosionsschutz)
- Maßnahmen zum Schutz vor Umweltauswirkungen
- Maßnahmen zum Schutz von Personen (Arbeitnehmer:innenschutz)
- Zertifizierung von Prüf- und Inspektionsverfahren (z. B. Emissionsmessprogramme, Drohnenbefliegung)
- Schulungen & Inhouse Trainings
- Unterstützung der Behörden durch nichtamtliche Sachverständige (www.nasv.at)








