Lösung: Motorrad & Roller
Motorrad & Roller
Unser Angebot. Gleich Termin online vereinbaren.
§57a „Pickerl“ und Gutachten für Fahrzeugumbauten (unter anderem nach §33 KFG), z.B. bei Änderungen von
- Felgen oder Reifengröße
- Lenker, Lenkungsdämpfer oder Riser (Lenkererhöhung)
- Fahrwerksänderungen
- Tieferlegung, Höherlegung
- Änderungen an den Gabelholmen oder der Gabelbrücke
- Federbein
- Schwinge
- Luftfahrwerk
- Änderungen an der Bremse
- Bremsscheiben
- Bremssattel
- Bremsleitungen
- Bremspumpe und Kupplungspumpe sowie deren Ausgleichsgefäße
- Geänderte Teile wie
- Bremshebel und Kupplungshebel
- Fußrasten
- Spiegel
- Scheinwerfer, Blinker und Rücklicht
- Luftfilter
- Tacho
- Tank
- Sitzbank
- Geänderte Auspuffanlagen (Betriebsgeräuschmessung)
- Entfernte oder hinzugefügte Verkleidungsteile
- Motorumbau oder Motortausch
- Umbau zum Gespann mit Beiwagen
- Oldtimer
- alle weiteren möglichen Änderungen an Zweirädern
Unsere Dienstleistungen zu diesem Thema können Sie sich auch in diesem Video auf YouTube ansehen und sich von unserer Expertise überzeugen.
Unsere Preise
Eine Übersicht über unsere Preise erhalten Sie gerne vor Ort. Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe? Rufen Sie uns gerne an!
Es gelten die AGB abrufbar unter www.tuv.at
Genehmigungsfreie Änderungen
Im §22a KDV (siehe hier) sind Änderungen beschrieben, die man nicht eintragen lassen muss:
- Leuchten und Rückstrahler mit EG-Genehmigung (E-Prüfzeichen)
• zusätzliche Scheinwerfer für Fernlicht (sofern die zulässige Kennzahl für die Lichtstärke, derzeit 100, nicht überschritten wird, jedoch maximal 2 Paare) - Tagfahrleuchten mit EG-Genehmigung (E-Prüfzeichen)
- Anhängerkupplungen mit EG-Genehmigung (E-Prüfzeichen); eine Ausfallkontrolle für die Blinker des Anhängers muss jedoch vorhanden sein
- Schalldämpfer mit EG-Genehmigung (E-Prüfzeichen)
- Frontschutzsysteme (Frontschutzbügel) mit EG-Genehmigung (E-Prüfzeichen)
- Leichtmetallräder mit EG-Genehmigung (E-Prüfzeichen)
- Scheibentönungsfolien mit einem Genehmigungszeichen eine EU-Mitgliedstaates. Auf der Windschutzscheibe sind keine zusätzlichen Folien zulässig (auch keine Sonnenblendstreifen!)
Weitere Informationen zum Thema
In Zusammenarbeit mit der bekannten Zweirad-Zeitschrift 1000PS haben wir eine Artikelserie veröffentlicht, die viele häufige Fragen um das Thema Umrüstungen beantworten. Gerne können Sie sich hier vorab informieren:
Allgemeine Infos zur Umrüstungen von Motorrädern & Rollern
Welche Reifen darf ich auf meinem Motorrad montieren?
Umbau von Fahrwerk, Lenker und Bremse: Was ist erlaubt?
Motorrad Umbau eintragen – welche Anbauteile sind erlaubt?
Diese Änderungen musst du am Motorrad nicht eintragen
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Noch unsicher? Rufen Sie uns an! Unsere Prüfer sind alle selbst leidenschaftliche Motorradfahrer mit viel Erfahrung. In einem kostenlosen Telefonat können wir Ihnen schnell sagen, was Sie benötigen und geben Ihnen gerne individuell Informationen, um Ihnen bei Ihrem Fahrzeugumbau zu helfen. Unsere Kontaktdaten finden Sie oben.
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