Lösung: Evaluierung von Personenaufzügen in Oberösterreich

Solution: Evaluierung von Personenaufzügen in Oberösterreich

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"Neue gesetzliche Anforderungen für Personenaufzüge ohne CE-Kennzeichnung in Oberösterreich. Novelle der Oö. Aufzugsverordnung per 1.8.2025."

Evaluierung von Aufzügen in OÖ

Neue gesetzliche Anforderungen für Personenaufzüge ohne CE-Kennzeichnung in Oberösterreich.

6,5 Milliarden Personen benützen in Österreich jedes Jahr einen von über 100.000 Aufzügen. Mehr als die Hälfte dieser Aufzüge ist älter als 20 Jahre. Die Sicherheitsstandards von neuen Aufzugsanlagen wurden im Laufe der Jahre ständig verbessert. Alte Aufzüge entsprechen aber nach wie vor jenen Sicherheitsstandards, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung Gültigkeit hatten.

Die OÖ-Aufzugsverordnungs-Novelle tritt per 1.8.2025 in Kraft (ACHTUNG: Aufzugs-Evaluierung erforderlich!)

Was regelt die OÖ-Aufzugsverordnungs-Novelle?

Mit der OÖ-Aufzugsverordnungs-Novelle 2025 sind Betreiber von Aufzügen verpflichtet, bestehende Personenaufzüge, die nicht nach den Bestimmungen der Aufzüge-Sicherheitsverordnung – (ASV 1996; ASV 2008; ASV 2015) in Verkehr gebracht wurden und nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, einer sicherheitstechnischen Prüfung durch eine Prüfstelle für Aufzüge gemäß § 18 Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 unterziehen zu lassen.

Was bedeutet die neue OÖ-Aufzugsverordnungsnovelle konkret für Betreiber von Aufzügen?

Ältere Personenaufzüge, deren Abnahme vor/im Jahr 1999 stattgefunden hat, entsprechen nicht der geltenden Aufzugs-Sicherheitsverordnung. Betreiber/in müssen daher gemäß § 6a Abs. 1 (Oö. Aufzugsverordnung 2010) eine sicherheitstechnischen Prüfung (Evaluierung) durch eine zugelassene Prüfstelle für Aufzüge veranlassen.

 

Verfahrensbeschreibung

Die Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung und die zu ergreifenden Maßnahmen haben nach den Anforderungen der §§ 20 bis 22 HBV 2009 zu erfolgen.

HBV 2009 – Auszug aus § 21 

Schritt 1:
Der Betreiber hat eine Prüfstelle für Aufzüge
rechtzeitig in Bezug auf den nachstehend festgelegten Termin mit der Erhebung des Anlagenzustandes des Aufzugs durch eine sicherheitstechnische Prüfung zu betrauen….

Schritt 2:
Die Prüfstelle für Aufzüge hat einen 
Prüfbericht zu erstellen …….

Schritt 3:
Der Betreiber hat auf Grundlage des Prüfberichts die geeigneten Abhilfemaßnahmen …….., (Anm.: jedenfalls aber innerhalb von sechs Monaten nach Aushändigung des Prüfberichts) zu planen und die Inspektionsstelle über den Prüfbericht, die Planungsvorschau und die Planungsunterlagen nachweislich zu informieren.

 

 

Schritt 4:
Die Inspektionsstelle (Aufzugsprüfer) hat die vom Betreiber vorgesehenen Abhilfemaßnahmen auf Ihre Eignung in Bezug auf die im Prüfbericht festgestellten Abweichungen ……..zu prüfen….

Schritt 5:
Die Kontrolle über die ordnungsgemäße Durchführung der Abhilfemaßnahmen obliegt der Inspektionsstelle (Aufzugsprüfer). Diese hat einen entsprechenden Vermerk im Aufzugsbuch einzutragen.

Die Prüfgrundlage der sicherheitstechnischen Prüfung durch TÜV AUSTRIA

Die TÜV AUSTRIA GMBH als unabhängige und akkreditierte Prüfstelle steht Ihnen bei Ihrer Aufzugs-Evaluierung gerne zur Seite!
Kontaktformular – Evaluierung von Aufzügen in OÖ

Die sicherheitstechnische Prüfung erfolgt auf Basis der ÖNORM EN 81-80:2019 unter Einbeziehung einer nationalen Filterung und lokaler Anforderungen (ÖNORM B 2454-1:2025-03).

Die Experten der TÜV AUSTRIA GMBH erheben den Ist-Zustand Ihres Aufzuges. In einem Ergebnisprotokoll  erhalten Sie Aufschluss inwieweit Ihre Aufzüge den rechtlichen Anforderungen laut der OÖ-Aufzugsverordnungs-Novelle entsprechen, bzw wird klar wo Handlungsbedarf besteht. Das Ergebnisprotokoll kann Ihnen auch als Vorlage für einen Kostenvoranschlag, bei der Aufzugsfirma Ihres Vertrauens dienen und vereinfacht für Sie den Angebotsprozess erheblich.

So läuft die Evaluierung ab – step by step zur Umsetzung

  • Kontaktaufnahme mit TÜV AUSTRIA-Expert/innen
  • Erstellung Prioritätenplan durch TÜV AUSTRIA (basierend auf dem Baujahr der Anlange/n)
  • Erhebung des Ist-Zustandes & Evaluierungsprüfung durch TÜV AUSTRIA
  • Erhalt des gesetzlich erforderlichen Maßnahmenkatalogs pro Aufzug
  • Umsetzung der notwendigen Maßnahmendurch die Aufzugsfirma Ihres Vertrauens
  • Abnahme nach Instandsetzung durch TÜV AUSTRIA
  • Eintrag im Aufzugsbuch – fertig!

Sie haben Fragen?
Wir sind gerne für Sie da!

 +43 5 0454 – 5400
aufzug.ooe@tuv.at

Kontaktformular – Evaluierung von Aufzügen in OÖ

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