Lösung: CRA – Cyber Resilience Act – Sind Sie bereit?
Solution: CRA – Cyber Resilience Act – Sind Sie bereit?
Cyber Resilience Act (CRA) in 5 Schritten
Cyber Resilience Act - CRA-Zeitplan & Anforderungen im Überblick
- 10.12.2024
Inkrafttreten des Cyber Resilience Act – CRA
- 11.06.2026
Benannte Prüfstellen verfügbar
- 11.09.2026
Beginn der Meldepflichten für Hersteller
- 11.12.2027
Volle Anwendbarkeit – alle Produkte mit digitalen Elementen müssen Cyber Resilience Act – CRA-konform sein
Cyber Resilience Act (CRA) in 5 Schritten
So setzen Sie den CRA erfolgreich um
- Gap-Analyse – Wo stehen Sie?
- Threat Modeling – Risiken erkennen & bewerten
- Security Architecture – Schutzmaßnahmen integrieren
- Dokumentation & Nachweisführung – audit-ready
- Zertifizierung – mit TÜV AUSTRIA
Download: Cyber Resilience Leitfaden
Schulungen: CRA-Trainings für Ihr Team
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- Basiskurs: CRA verstehen & anwenden
- Aufbaukurs: Threat Modeling & Security Engineering
Förderung: Bis zu 100 % über das Qualifizierungschancengesetz
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Zertifizierungsoptionen & CRA-Vorbereitung
TÜV AUSTRIA bietet Unternehmen eine umfassende Unterstützung bei der Umsetzung des Cyber Resilience Act:
- Gap-Analyse & Reifegradbewertung: Identifikation von Schwachstellen und Handlungsfeldern im Produktentwicklungsprozess
- Threat Modeling & Risk Register nach STRIDE: Systematische Risikoanalyse zur Erfüllung der CRA-Anforderungen
- Schulungen & Befähigungskonzepte: Von Grundlagen bis zu vertiefenden Workshops – auch förderfähig über das Qualifizierungschancengesetz
- Vorbereitung auf Zertifizierung & Audit: Unterstützung bei der technischen Dokumentation und Konformitätsbewertung für die CE-Kennzeichnung gemäß CRA.
- Partnernetzwerk für Audit & Nachweisführung
Mit Sicherheit zum Ziel
Die Umsetzung des Cyber Resilience Act – CRA – erfordert nicht nur technische Maßnahmen, sondern auch eine belastbare Nachweisführung gegenüber Behörden und Prüfstellen. Unser spezialisiertes TÜV AUSTRIA Partnernetzwerk steht Ihnen bereit:
- TÜV AUSTRIA-Zertifizierungsstelle für die CE-Kennzeichnung nach CRA
- Beratungs- und Schulungspartner für die Integration von „Security by Design“ und „Secure by Default“
- Technologiepartner für SBOM-Management, Schwachstellenanalyse und Incident Response
- Rechtliche Begleitung zur Einhaltung der Meldepflichten und Dokumentationsanforderungen
Zeitplan & Anforderungen im Überblick
Der Cyber Resilience Act – CRA – ist bereits in Kraft und wird bis Ende 2027 vollständig wirksam. Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten:
| Datum | Meilenstein |
| 10.12.2024 | Inkrafttreten des CRA |
| 11.06.2026 | Benannte Prüfstellen verfügbar |
| 11.09.2026 | Beginn der Meldepflichten für Hersteller |
| 11.12.2027 | Volle Anwendbarkeit – alle Produkte mit digitalen Elementen müssen CRA-konform sein |
CRA – Pflichten für Unternehmen
- Risikoanalyse vor Markteintritt
- Schwachstellenmanagement & Sicherheitsupdates über den Produktlebenszyklus
- Technische Dokumentation & CE-Kennzeichnung
- Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Sanktionen bei Verstößen: bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des Jahresumsatzes
Kontakt & Aktionen
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