Lösung: CBAM
Solution: CBAM
Carbon Border Adjustment Mechanism | CBAM – CO₂-Grenzausgleichsmechanismus
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Carbon Border Adjustment Mechanism | CBAM – CO₂-Grenzausgleichsmechanismus
Im Rahmen des europäischen „Green Deal“, der darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen schrittweise zu reduzieren und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, hat die EU den „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (CBAM) eingeführt, der durch die Verordnung (EU) 2023/956 festgelegt wurde. Diese Verordnung ergänzt den bestehenden Rechtsrahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS).
Sie sieht einen Mechanismus zur Besteuerung von Treibhausgasen beim Import bestimmter Produkte in die EU vor, der einen Preis für die in Produkten bestimmter Branchen enthaltenen Emissionen festlegt.
Ziel des CBAM ist es, das Risiko der Verlagerung von CO₂-Emissionen zu verhindern, indem die in emissionsintensiven Produkten enthaltenen Treibhausgasemissionen bei deren Einfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Union berücksichtigt werden. Der Mechanismus stellt sicher, dass der vom Hersteller dieser Produkte in einem Nicht-EU-Land gezahlte „CO₂-Preis“ dem Preis entspricht, der für die Produktion innerhalb der EU erforderlich ist.
Vorteile der CBAM-Verifizierung
- Zuverlässige Einreichung von CBAM-Berichten: Die Verifizierung bietet den Beteiligten Zuverlässigkeit und Transparenz hinsichtlich der CO₂-Emissionsdaten.
- Schutz vor finanziellen Sanktionen: Die Verifizierung trägt dazu bei, Unternehmen vor finanziellen Sanktionen aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben in CBAM-Berichten zu schützen.
- Vorbereitung auf die Verpflichtungsfrist: Die Verifizierung ermöglicht es Unternehmen, sich bereits im Vorfeld auf die verbindlichen Anforderungen (gültig ab dem 1. Januar 2026) einzustellen und Erfahrungen im Umgang mit diesen zu sammeln.
CBAM-Anwendungsbereich
Die Verordnung gilt für importierte Produkte aus kohlenstoffintensiven Sektoren:
- Zement
- Eisen und Stahl
- Aluminium
- Düngemittel
- Wasserstoff
- Strom








