Lösung: AMZ – Arbeitsmedizinisches Zentrum
Solution: AMZ – Arbeitsmedizinisches Zentrum
AMZ – Arbeitsmedizinisches Zentrum
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AMZ – Arbeitsmedizinisches Zentrum
Gesunde Beschäftigte. Sichere Arbeitsplätze. Rechtssichere Unternehmen.
Gesunde und leistungsfähige Beschäftigte sind die Basis eines erfolgreichen Unternehmens. Als Arbeitsmedizinisches Zentrum (AMZ) unterstützen wir alle Betriebe bei der gesetzlich vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung – praxisnah, unabhängig und verlässlich.
Gemäß § 79 Abs. 1 Z 3 ASchG können Arbeitgeber:innen ihre Verpflichtung zur Bestellung von Arbeitsmediziner:innen durch die Inanspruchnahme eines Arbeitsmedizinischen Zentrums erfüllen. Das AMZ des TÜV AUSTRIA übernimmt diese Aufgabe kompetent und sorgt für eine rechtssichere, nachhaltige Umsetzung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Wir unterstützen dabei Unternehmen aller Größen und Branchen, besonders diejenigen, die keine interne Arbeitsmedizin oder Sicherheitstechnik haben.
Warum ist eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung entscheidend?
Eine professionelle Betreuung bietet klare Vorteile:
- Rechtssicherheit durch gesetzeskonforme Umsetzung
- Reduktion von Unfall und Gesundheitsrisiken
- gesündere, leistungsfähigere Beschäftigte
- Planungssicherheit durch verlässliche externe Betreuung
- Übernahme komplexer Fachthemen
- spürbare Entlastung der Unternehmensführung
Arbeitsmedizin und Sicherheit sind laufende Prozesse. Wir begleiten Betriebe langfristig dabei, gesundes und sicheres Arbeiten fest im Unternehmensalltag zu verankern.
Unsere Leistungen im Überblick
Wir begleiten Unternehmen kontinuierlich in allen Fragen rund um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Der Fokus liegt dabei auf Prävention, laufender Beratung und wirksamer Umsetzung im betrieblichen Alltag.
Arbeitsmedizinische Betreuung
Die arbeitsmedizinische Betreuung erfolgt durch qualifizierte Arbeitsmediziner:innen zusammen mit unserem Arbeitsmedizinischen Fachdienst beschäftigt sich mit der Wechselwirkung zwischen Arbeit und Gesundheit.
Wir bieten:
- Beratung zu gesundheitlichen Belastungen am Arbeitsplatz
- Mitwirkung bei der Gestaltung gesundheitsgerechter Arbeitsplätze
- Unterstützung bei der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen
- Teilnahme an Arbeitsstättenbegehungen zur frühzeitigen Erkennung von Risiken
Ziel:
Reduktion arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen und langfristiger Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten.
Sicherheitstechnische Betreuung
Die sicherheitstechnische Betreuung wird durch erfahrene Sicherheitsfachkräfte erbracht. Sie unterstützt Betriebe dabei, Arbeitsunfälle zu vermeiden und sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Wir bieten:
- Analyse von Arbeitsabläufen und Arbeitsmitteln
- Erkennen von Unfall und Gefahrenquellen
- Beratung zu Schutzmaßnahmen und sicheren Arbeitsverfahren
- Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung greifen dabei eng ineinander und ergänzen sich fachlich.
Ablauf der Zusammenarbeit
- Kontaktaufnahme – Unverbindliches Erstgespräch.
- Bedarfserhebung – Individuelle Bewertung auf Basis gesetzlicher Vorgaben und realer Arbeitsbedingungen.
- Betreuungskonzept – Transparente Definition von Leistungen, Intervallen und Kosten.
- Laufende Betreuung – Regelmäßige Begehungen, Beratung und Unterstützung bei Präventionsmaßnahmen.
- Dokumentation & Entwicklung – Rechtssicher und anpassungsfähig
Unsere Betreuung ist individuell, kontinuierlich und praxisnah.
Unser interdisziplinäres Team aus Arbeitsmediziner:innen, Arbeitsmedizinischem Fachdienst, Sicherheitsfachkräften und weiteren Expert:innen aus relevanten Fachgebieten (z. B. Arbeitspsychologie, Ergonomie, Chemie,…) bringt langjährige Erfahrung aus unterschiedlichsten Branchen mit.
Häufige Fragen – FAQ
Für welche Betriebe ist die Betreuung verpflichtend?
Für alle Betriebe mit Beschäftigten – unabhängig von Branche oder Größe.
Ich habe nur wenige Beschäftigte – brauche ich trotzdem eine Betreuung?
Ja. Bereits Betriebe mit 1–10 Beschäftigten unterliegen der Betreuungspflicht. Die Betreuung erfolgt in festgelegten Abständen und ist auf die tatsächlichen Gefährdungen im Betrieb abgestimmt. Rechtsgrundlage: § 77a i. V. m. § 78 ff. ASchG
Was gilt für Betriebe mit 11–50 Beschäftigten?
Es ist eine regelmäßige arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung erforderlich. Diese umfasst unter anderem Arbeitsstättenbegehungen, Beratung zu gesundheitlichen Belastungen und Unfallprävention.
Rechtsgrundlage: § 77a ASchG
Welche Regelungen gelten ab mehr als 50 Beschäftigten?
Der Betreuungsumfang ist klar definiert. Arbeitgeber:innen können Arbeitsmediziner:innen entweder intern bestellen oder ein Arbeitsmedizinisches Zentrum beauftragen.
Rechtsgrundlage: § 79 ASchG
Kann ein AMZ eigene Fachpersonen ersetzen?
Ja. Die Inanspruchnahme eines Arbeitsmedizinischen Zentrums ist eine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, um Betreuungspflichten zu erfüllen.
Ist die Betreuung branchenabhängig?
Nein – die Pflicht gilt branchenunabhängig. Die Umsetzung erfolgt jedoch individuell, je nach Tätigkeit, Arbeitsplatz und Belastung im Betrieb.
Warum lohnt sich Betreuung über die Pflicht hinaus?
Sie reduziert Risiken, erhält die Arbeitsfähigkeit und entlastet Führungskräfte nachhaltig.
Kontakt
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und ein maßgeschneidertes Angebot unter amz-tuvaustria@tuv.at








