
Evaluierung von Aufzügen in OÖ – Kontaktformular
Wir freuen uns, dass Sie unsere Information betreffend der neuen gesetzlichen Anforderungen per 1.8.2025 zur Kenntnis genommen haben!
Ältere Personenaufzüge, deren Abnahme vor/im Jahr 1999 stattgefunden hat, entsprechen nicht der geltenden Aufzugs-Sicherheitsverordnung.
Betreiber/in müssen daher gemäß § 6a Abs. 1 der Oö. Aufzugsverordnung 2010 eine sicherheitstechnische Prüfung (Evaluierung) durch eine zugelassene Prüfstelle für Aufzüge veranlassen.
Die Kontaktaufnahme mit uns ist ein erster wichtiger Schritt, um den rechtskonformen und sicheren Betrieb Ihrer Aufzugsanlagen sicherzustellen!
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